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   AG Brake, 28.09.2018 - 3 C 46/18   

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https://dejure.org/2018,47784
AG Brake, 28.09.2018 - 3 C 46/18 (https://dejure.org/2018,47784)
AG Brake, Entscheidung vom 28.09.2018 - 3 C 46/18 (https://dejure.org/2018,47784)
AG Brake, Entscheidung vom 28. September 2018 - 3 C 46/18 (https://dejure.org/2018,47784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Erkundigungspflicht; Geringfügigkeitsgrenze; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Unfallersatztarif

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 22.09.2017 - 10 U 304/17

    Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung und ersatzfähige An- und

    Auszug aus AG Brake, 28.09.2018 - 3 C 46/18
    Der Kläger hat sich zu der Frage erklärt, sodass es an der Beklagten gewesen wäre, einen gegenteiligen Sachverhalt zu behaupten und unter Beweis zu stellen (vgl. OLG München, Urteil vom 22. September 2017 - 10 U 304/17 -, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Brake, 28.09.2018 - 3 C 46/18
    Der Unfallersatztarif kann jedoch auch dann zu ersetzen sein, wenn der Geschädigte darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - VI ZR 316/11 -, Rn. 8, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Brake, 28.09.2018 - 3 C 46/18
    Dabei kann es je nach Lage des Einzelfalls auch erforderlich sein, sich anderweitig nach günstigeren Tarifen zu erkundigen (BGH, Versäumnisurteil vom 04. Juli 2006 - VI ZR 237/05 -, Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Brake, 28.09.2018 - 3 C 46/18
    Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kfz zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.Ä.) allgemein einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach 8 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich sind (BGH, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11 -, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1110/13

    Zur Eignung von Listen für die Feststellung des Mietwagen-Normaltarifs

    Auszug aus AG Brake, 28.09.2018 - 3 C 46/18
    Insofern ist davon auszugehen, dass sich dem Geschädigten dann Bedenken gegen die Angemessenheit des Tarifs aufdrängen müssen, wenn der maßgebliche Tarif der Schwacke-Liste um mindestens 50 % überschritten worden ist (OLG Dresden, Urteil vom 26. März 2014 - 7 U 1110/13 -, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • LG Stendal, 20.10.2005 - 22 S 86/05

    Höhe des Freistellungsanspruchs bei Anmietung eines Mietfahrzeugs zum sog.

    Auszug aus AG Brake, 28.09.2018 - 3 C 46/18
    Aus diesem Umstand folgt das berechtigte Bedürfnis des Klägers, einen Pkw zur ständigen Verfügbarkeit zu haben (vgl. LG Stendal, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 22 S 86/05 -, Rn. 17, zitiert nach juris).
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