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AG Brakel, 12.10.2015 - 10 F 31/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung eines Ordnungsgelds aufgrund von Verstößen gegen den Umgangsbeschluss (hier: Verspätung bei Abholung und Rückgabe der Kinder)
Verfahrensgang
- AG Brakel, 11.12.2014 - 10 F 31/14
- AG Brakel, 12.10.2015 - 10 F 31/14
- OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15
- OLG Hamm, 07.06.2017 - 2 WF 30/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Brakel, 08.10.2015 - 10 F 51/14
Verhängung eines Ordnungsgelds wegen eines Verstoßes gegen das Umgangsrecht
Auszug aus AG Brakel, 12.10.2015 - 10 F 31/14
Aus dieser Zahl, Art und Intensität der Verstöße gegen den gerichtlichen Umgangsbeschluss erachtet das Gericht auch unter Berücksichtigung des bereits verhängten Ordnungsgeldes zum Verfahren 10 F 51/14 und der Einkommensverhältnisse des Antragsgegners die Verhängung eines Ordnungsgeldes i.H.v. 200 EUR für sachgerecht.