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   AG Brandenburg, 10.11.2022 - 85 XVII 127/20   

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https://dejure.org/2022,31949
AG Brandenburg, 10.11.2022 - 85 XVII 127/20 (https://dejure.org/2022,31949)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2022 - 85 XVII 127/20 (https://dejure.org/2022,31949)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2022 - 85 XVII 127/20 (https://dejure.org/2022,31949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuer benötigt für ein Kontaktverbot einen sachlichen Grund

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Betreuerin passt die Freundin des Betreuten nicht - Sie darf seine Beziehung zu einer "guten Bekannten" nicht ohne sachlichen Grund unterbinden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betreuer darf Kontakt zwischen Betreuten und guten Bekannten ohne sachlichen Grund nicht verbieten - Keine Erziehungsversuche gegen den Willen des Betreuten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 296/99

    Besuche des Ehepartners als Aufgaben des Betreuers

    Auszug aus AG Brandenburg, 10.11.2022 - 85 XVII 127/20
    Zum Schutz der Gesundheit des Betreuten kann insofern zwar der Umgang des Betreuten insofern also auch mit dritten Personen - wie der hier oben angeführten weiblichen Person - eingeschränkt und einem Betreuer die Aufgabe übertragen werden, den Umgang des Betroffenen zu dieser weiblichen Person zu bestimmen, insbesondere wenn es gilt, den Betreuten vor Besuchen oder Anrufen abzuschirmen, die seiner Gesundheit abträglich sind ( OLG München , Beschluss vom 30.01.2008, Az.: 33 Wx 213/07, u.a. in: BtPrax 2008, Seiten 74 f.; BayObLG , Beschluss vom 26.02.2003, Az.: 3Z BR 243/02, u.a. in: BtPrax 2003, Seiten 178 f.; BayObLG , Beschluss vom 13.10.1999, Az.: 3Z BR 296/99, u.a. in: FamRZ 2000, Seite 1524; Schneider , FamRZ 2022, Seiten 1 ff. ).

    Die Entscheidung über die Erforderlichkeit des Tätigwerdens der Betreuerin zur Regelung des Umgangs des Betroffenen zu dieser weiblichen Person ist insofern vor allem am Wohl des Betreuten auszurichten ( BayObLG , Beschluss vom 13.10.1999, Az.: 3Z BR 296/99, u.a. in: FamRZ 2000, Seite 1524 ).

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 213/07

    Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Überprüfung eines vom Betreuer

    Auszug aus AG Brandenburg, 10.11.2022 - 85 XVII 127/20
    Zum Schutz der Gesundheit des Betreuten kann insofern zwar der Umgang des Betreuten insofern also auch mit dritten Personen - wie der hier oben angeführten weiblichen Person - eingeschränkt und einem Betreuer die Aufgabe übertragen werden, den Umgang des Betroffenen zu dieser weiblichen Person zu bestimmen, insbesondere wenn es gilt, den Betreuten vor Besuchen oder Anrufen abzuschirmen, die seiner Gesundheit abträglich sind ( OLG München , Beschluss vom 30.01.2008, Az.: 33 Wx 213/07, u.a. in: BtPrax 2008, Seiten 74 f.; BayObLG , Beschluss vom 26.02.2003, Az.: 3Z BR 243/02, u.a. in: BtPrax 2003, Seiten 178 f.; BayObLG , Beschluss vom 13.10.1999, Az.: 3Z BR 296/99, u.a. in: FamRZ 2000, Seite 1524; Schneider , FamRZ 2022, Seiten 1 ff. ).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Auszug aus AG Brandenburg, 10.11.2022 - 85 XVII 127/20
    Zum Schutz der Gesundheit des Betreuten kann insofern zwar der Umgang des Betreuten insofern also auch mit dritten Personen - wie der hier oben angeführten weiblichen Person - eingeschränkt und einem Betreuer die Aufgabe übertragen werden, den Umgang des Betroffenen zu dieser weiblichen Person zu bestimmen, insbesondere wenn es gilt, den Betreuten vor Besuchen oder Anrufen abzuschirmen, die seiner Gesundheit abträglich sind ( OLG München , Beschluss vom 30.01.2008, Az.: 33 Wx 213/07, u.a. in: BtPrax 2008, Seiten 74 f.; BayObLG , Beschluss vom 26.02.2003, Az.: 3Z BR 243/02, u.a. in: BtPrax 2003, Seiten 178 f.; BayObLG , Beschluss vom 13.10.1999, Az.: 3Z BR 296/99, u.a. in: FamRZ 2000, Seite 1524; Schneider , FamRZ 2022, Seiten 1 ff. ).
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