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AG Brandenburg, 14.10.2016 - 31 C 63/15 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- verkehrslexikon.de
Höhe der privat veranlassten Abschleppkosten
- ra-skwar.de
Abschleppkosten: "Standgebühren" bzw. "Standkosten" oder Verwahrungsgebühren als Teil von Abschleppkosten sind idR nicht erstattungsfähig
- rabüro.de
"Standgebühren" bzw. "Standkosten" oder Verwahrungsgebühren als Teil von Abschleppkosten sind idR nicht erstattungsfähig
- verkehrsunfallsiegen.de
Anspruch des Abschleppunternehmers auf Erstattung von Standgebühren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16
Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe
Soweit insofern die Leistung der Beklagten einen Vermögenswert hat (hier die Nichtbenutzbarkeit der Scheune bzw. Teile des Grundstücks), liegt zudem wohl zumindest eine rechtsgeschäftliche Rechtsgrundabrede vor, weil sonst - entgegen dem Willen der Beteiligten - ggf. Bereicherungsansprüche in Form von "Standgebühren" bzw. "Standkosten" oder "Verwahrungsgebühren" [vgl. hierzu u.a.: AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 14.10.2016, Az.: 31 C 63/15, u.a. in: "juris" ] entstehen könnten.