Rechtsprechung
AG Brandenburg, 18.02.2022 - 40 F 5/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Entscheidung über die Corona-Impfung eines sechsjährigen Sohnes
Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 18.02.2022 - 40 F 5/22
- OLG Brandenburg, 23.09.2022 - 10 UF 14/22
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 697
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16
Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes
Auszug aus AG Brandenburg, 18.02.2022 - 40 F 5/22
Folglich kann das Gericht bei Uneinigkeit der Eltern nach § 1628 BGB einem Elternteil die Entscheidung einem Elternteil übertragen, oder aber den Antrag zurückweisen, um die Angelegenheit beim bisherigen Zustand zu belassen (BGH NJW 2017, 2826).
- OLG Brandenburg, 23.09.2022 - 10 UF 14/22
Übertragung der Entscheidung über die Durchführung einer Erstimpfung gegen …
Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg vom 18. Februar 2022 - 40 F 5/22 abgeändert und wie folgt neu gefasst.den Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg vom 18. Februar 2022 (40 F 5/22) aufzuheben und.
Über die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 18. Februar 2022, Aktenzeichen 40 F 5/22, ist gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG unter Absehen von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung und weiterer Verfahrenshandlungen schriftlich zu entscheiden, weil von der erneuten Vornahme dieser bereits vorgenommenen Verfahrenshandlungen keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind.