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AG Braunschweig, 05.01.2021 - 7 Gs 2909/20 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
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- LG Magdeburg, 11.10.2016 - 23 Qs 18/16
Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Zulässigkeit …
Auszug aus AG Braunschweig, 05.01.2021 - 7 Gs 2909/20
Es sind jedoch zahlreich amts- und landgerichtliche Entscheidungen bekannt - denen sich das Gericht anschließt - dass eine rückwirkende Bestellung für zulässig erachtet wird, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung gem. § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und die Entscheidung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte (vgl. Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016, 23 Qs 18/16; Landgericht Hamburg, StV 2005, 207; Landgericht Saarbrücken, StV 2005, 82; Landgericht Itzehoe StV 2010, 562; Landgericht Neubrandenburg StV 2017, 724 mit zahlreichen Rechtssprechungsnachweisen). - LG Saarbrücken, 26.02.2004 - 4 Qs 10/04
Auszug aus AG Braunschweig, 05.01.2021 - 7 Gs 2909/20
Es sind jedoch zahlreich amts- und landgerichtliche Entscheidungen bekannt - denen sich das Gericht anschließt - dass eine rückwirkende Bestellung für zulässig erachtet wird, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung gem. § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und die Entscheidung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte (vgl. Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016, 23 Qs 18/16; Landgericht Hamburg, StV 2005, 207; Landgericht Saarbrücken, StV 2005, 82; Landgericht Itzehoe StV 2010, 562; Landgericht Neubrandenburg StV 2017, 724 mit zahlreichen Rechtssprechungsnachweisen). - LG Hamburg, 19.01.2005 - 624 Qs 4/05
Zeitpunkt der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Verdacht eines Verbrechens
Auszug aus AG Braunschweig, 05.01.2021 - 7 Gs 2909/20
Es sind jedoch zahlreich amts- und landgerichtliche Entscheidungen bekannt - denen sich das Gericht anschließt - dass eine rückwirkende Bestellung für zulässig erachtet wird, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung gem. § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und die Entscheidung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte (vgl. Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016, 23 Qs 18/16; Landgericht Hamburg, StV 2005, 207; Landgericht Saarbrücken, StV 2005, 82; Landgericht Itzehoe StV 2010, 562; Landgericht Neubrandenburg StV 2017, 724 mit zahlreichen Rechtssprechungsnachweisen).