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AG Braunschweig, 19.09.2019 - 114 C 1112/19 |
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AG Braunschweig, Entscheidung vom 19. September 2019 - 114 C 1112/19 (https://dejure.org/2019,30893)
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Braunschweig, 19.09.2019 - 114 C 1112/19
Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (BGH, NJW 1992, 302). - BGH, 12.02.2019 - VI ZR 141/18
Verpflichtung eines Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme eines vom …
Auszug aus AG Braunschweig, 19.09.2019 - 114 C 1112/19
Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihm gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB treffenden Schadensminderungspflicht auch dann gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigeres Mietwagenangebot in Anspruch zu nehmen, wenn dem günstigeren Angebot ein Sondertarif zugrunde liegt, der ihm ohne Mithilfe des Versicherers außerhalb eines Unfallersatzgeschäfts nicht zur Verfügung stünde (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2019 - VI ZR 141/18, zitiert nach juris, dort Rn. 21).