Rechtsprechung
   AG Breisach, 07.06.2004 - UR II 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26294
AG Breisach, 07.06.2004 - UR II 7/01 (https://dejure.org/2004,26294)
AG Breisach, Entscheidung vom 07.06.2004 - UR II 7/01 (https://dejure.org/2004,26294)
AG Breisach, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - UR II 7/01 (https://dejure.org/2004,26294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,26294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Gesellschaftssteuerrichtlinie (RL 69/335/EWG); Kostenansatz nach deutschem Recht für eine Grundbuchberichtigung nach Verschmelzung zweier Genossenschaften; Wert der Grundstücke als Grundlage für die Berechnung von Abgaben infolge einer Grundbuchberichtigung

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 70

    Richtlinie 69/335/EWG; Richtlinien 73/79/EWG
    Gesellschaftssteuer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00

    Kosten eines badischen Urkundsnotars: Unvereinbarkeit der Kostenansätze für

    Auszug aus AG Breisach, 07.06.2004 - UR II 7/01
    Am 24. September 2002 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe -Zivilsenate in Freiburg- unter Az. 14 Wx 133/00 jedoch einen Beschluss gefasst, durch den die Anwendung der Richtlinie 69/335/EWG erheblich eingeschränkt werden soll (Aktenseiten 59 bis 70 der Akten des Amtsgerichts B. UR II 7/01).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe vertritt in seinem Beschluss vom 24. September 2002 -Zivilsenate in Freiburg- Az. 14 Wx 133/00 die Meinung, dass zwischen Gebühren für eine staatliche Dienstleistung und Steuern keine Unterscheidung zu treffen sei.

  • EuGH, 21.06.2001 - C-206/99

    SONAE

    Auszug aus AG Breisach, 07.06.2004 - UR II 7/01
    In dem Verfahren "Fantask" (C-188/95 Slg. 1997 I 6783) wurden die Ausführungen präzisiert und im Urteil "SONAE" (C- 206/99 Slg. 2001 I 4679 Randnummer 36) wurde klargestellt, dass zwar das Fehlen einer Obergrenze ein Indiz dafür ist, dass einer Abgabe, die nach dem Wert des eingetragenen Vorgangs berechnet wird, kein Gebührencharakter im Sinne der Richtlinie 69/335/ zukommt, dass ihr aber allein das Bestehen einer solchen Obergrenze keinen Gebührencharakter verleihen kann.
  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello

    Auszug aus AG Breisach, 07.06.2004 - UR II 7/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs (Ponente Carni - C-71/91 und C-178/91 Slg. 1993 I 1915) ist eine Abgabe, deren Höhe keinen Zusammenhang mit den Kosten des besonderen Dienstes aufweist oder sich nach den tatsächlichen Kosten des Vorgangs richten, nicht als Abgabe mit Gebührencharakter im Sinne von Artikel 12 Lit. e) anzusehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht