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AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei-kotz.de
Verkehrsunfall - Werkstattrisiko bei verlängerter Reparaturzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18
- AG Bremen, 19.07.2019 - 3 C 37/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18
Das so bezeichnete Werkstattrisiko geht somit zulasten der Beklagten zu 2. (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73, juris = NJW 1975, 160).Der Beklagten zu 2. entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen kann (BGHZ 63, 182, 187) bzw. gehen vorliegend etwaige Ansprüche des Klägers gegen die Firma A-W auf die Beklagte zu 2. bei einer Regulierung gem. § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG über.
- LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11
Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko
Auszug aus AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18
Er ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 04.06.2013 - 302 O 92/11 - Rn. 22, juris). - AG Lübeck, 04.10.2018 - 26 C 560/18
Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten, Mietwagen, Anwaltskosten
Auszug aus AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18
Insofern hat die Beklagte zu 2. im Ergebnis die gleiche Rechtsstellung, als wenn sie die Reparatur gemäß § 249 Abs. 1 BGB selbst in Auftrag gegeben hätte (AG Lübeck, Urteil vom 04. Oktober 2018 - 26 C 560/18 -, Rn. 21 - 22, juris).