Rechtsprechung
   AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21174
AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18 (https://dejure.org/2019,21174)
AG Bremen, Entscheidung vom 07.06.2019 - 3 C 37/18 (https://dejure.org/2019,21174)
AG Bremen, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 3 C 37/18 (https://dejure.org/2019,21174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,21174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrsunfall - Werkstattrisiko bei verlängerter Reparaturzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18
    Das so bezeichnete Werkstattrisiko geht somit zulasten der Beklagten zu 2. (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73, juris = NJW 1975, 160).

    Der Beklagten zu 2. entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen kann (BGHZ 63, 182, 187) bzw. gehen vorliegend etwaige Ansprüche des Klägers gegen die Firma A-W auf die Beklagte zu 2. bei einer Regulierung gem. § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG über.

  • LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11

    Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko

    Auszug aus AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18
    Er ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 04.06.2013 - 302 O 92/11 - Rn. 22, juris).
  • AG Lübeck, 04.10.2018 - 26 C 560/18

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten, Mietwagen, Anwaltskosten

    Auszug aus AG Bremen, 07.06.2019 - 3 C 37/18
    Insofern hat die Beklagte zu 2. im Ergebnis die gleiche Rechtsstellung, als wenn sie die Reparatur gemäß § 249 Abs. 1 BGB selbst in Auftrag gegeben hätte (AG Lübeck, Urteil vom 04. Oktober 2018 - 26 C 560/18 -, Rn. 21 - 22, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht