Rechtsprechung
AG Bremen, 18.07.2019 - 10 C 221/19 |
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Belege muss der Vermieter vorlegen?
Kurzfassungen/Presse (2)
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Einsicht in Verträge
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Prüfung Betriebskostenabrechnung der Wohnung - Einsicht in Verträge
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterkontrolle: Nicht bloß nackte Zahlen, sondern auch wärmendes Beiwerk (IMR 2020, 13)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 38/11
Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Betriebskosten bei …
Auszug aus AG Bremen, 18.07.2019 - 10 C 221/19
Zu den vom Vermieter vorzulegenden Unterlagen gehören dabei auch Verträge des Vermieters mit Dritten, soweit deren Heranziehung zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenabrechnung und zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 S. 5 und 6 BGB erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.11.2011, VIII ZR 38/11).