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AG Bremen, 19.06.2017 - 2 C 563/16 |
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- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Bremen, 19.06.2017 - 2 C 563/16
Dabei ist bei der Beurteilung, weicher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 163, 362, 365). - BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09
Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht …
Auszug aus AG Bremen, 19.06.2017 - 2 C 563/16
Denn er ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH NJW 2010, 2569).