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   AG Bremen, 20.02.2006 - 7 C 233/2005, 7 C 233/05   

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https://dejure.org/2006,33039
AG Bremen, 20.02.2006 - 7 C 233/2005, 7 C 233/05 (https://dejure.org/2006,33039)
AG Bremen, Entscheidung vom 20.02.2006 - 7 C 233/2005, 7 C 233/05 (https://dejure.org/2006,33039)
AG Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 7 C 233/2005, 7 C 233/05 (https://dejure.org/2006,33039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.1966 - VI ZR 221/64

    Ausgleichspflicht von Fahrer und Halter desselben Kraftfahrzeugs gegenüber einem

    Auszug aus AG Bremen, 20.02.2006 - 7 C 233/05
    Sowohl die Beklagten, die dem Kläger gegenüber eine Haftungseinhalt bilden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1966, NJW 1966, 1262), als auch die Klägerin müssen hier eine durch jeweiliges Verschulden erhöhte Betriebsgefahr gegen sich gelten lassen.
  • OLG Frankfurt, 27.04.1990 - 2 U 217/89

    Der Wartepflichtige muß sich darauf einstellen, daß Bevorrechtigte beim Abbiegen

    Auszug aus AG Bremen, 20.02.2006 - 7 C 233/05
    bb) Das Vorfahrtsrecht des Beklagten zu 1) kann hier auch nicht etwa aufgrund einer etwaigen trichterförmigen Einmündung weiter nach links, etwa bis zur Höhe der Verkehrsbucht, ausgedehnt werden (vgl. zum Vorfahrtsrecht an trichterförmiger Einmündung bspw. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.1990, NZV 1990, 472).
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus AG Bremen, 20.02.2006 - 7 C 233/05
    Zwar war der von rechts kommende Beklagte zu 1) aufgrund fehlender Verkehrsregelung hier dem Widerbeklagten zu 2) gegenüber gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO grundsätzlich vorfahrtsberechtigt, so dass bei einer Verletzung des Vorfahrtsrechts schon der erste Anschein für ein Verschulden des Wiederbeklagten zu 2) sprechen würde (vgl. etwa KG, Urteil vom 21.06.2001, DAR 2002, 66 ; Janiszewski, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 8 Rdn. 68).
  • OLG Köln, 09.12.1992 - 11 U 165/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines ehemals vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

    Auszug aus AG Bremen, 20.02.2006 - 7 C 233/05
    Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich dabei jedoch grundsätzlich nicht über die linke Fluchtlinie hinaus bis in die Querstraße hinein (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.12.1992, VRS 84, 426 ).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus AG Bremen, 20.02.2006 - 7 C 233/05
    Dies erfordert ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (vgl. BGH, NJW 1986, 183 ), welches wiederum ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln unter Berücksichtigung aller möglichen Gefahrenmomente über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus voraussetzt (BGH, NJW 1991, 1171).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Bremen, 20.02.2006 - 7 C 233/05
    Nach dieser Vorschrift ist ein Ereignis nur dann unabwendbar, wenn es auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (vgl. BGHZ 117, 337 ).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus AG Bremen, 20.02.2006 - 7 C 233/05
    Dies erfordert ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (vgl. BGH, NJW 1986, 183 ), welches wiederum ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln unter Berücksichtigung aller möglichen Gefahrenmomente über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus voraussetzt (BGH, NJW 1991, 1171).
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