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   AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16   

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https://dejure.org/2017,4018
AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16 (https://dejure.org/2017,4018)
AG Bremen, Entscheidung vom 23.02.2017 - 9 C 82/16 (https://dejure.org/2017,4018)
AG Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 9 C 82/16 (https://dejure.org/2017,4018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Flugannullierung - Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Ersatzbeförderung

  • reise-recht-wiki.de

    Schadensersatzanspruch wegen verspäteten Angebots einer Ersatzbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Auszug aus AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16
    Dabei kommt es nicht zwingend darauf an, ob der annullierte Flug von dem Streik unmittelbar betroffen ist (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13 -, juris, NJW 2014, 3303, ebenfalls für Fehlen einer von Deutschland nach Spanien eingeplanten Maschine aufgrund eines andernorts - in Griechenland - erfolgten Fluglotsenstreiks).

    Nach BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13 -, juris, NJW 2014, 3303, Ziff. 32 stellt die Annullierung bestimmter Flüge zwecks Durchführungsmöglichkeit von anderen Flügen keine ermessensfehlerhafte Reaktion eines Luftfahrtunternehmens dar; es besteht lediglich keine zwingende Pflicht, durch Verlagerung der Folgen eines Fluglotsenstreiks auf andere Passagiere, zu reagieren.

    Kann ein Flug infolge eines Fluglotsenstreiks in einem EG-Mitgliedsland nicht durchgeführt werden, so dass der Fluggast eine Umbuchung auf einen Flug eines anderen Luftbeförderungsunternehmens vornimmt, weil die ursprünglich betraute Fluggesellschaft weder eine zeitnahe Ersatzbeförderung noch Betreuungsleistungen und/oder einen Flug mit einer anderen Gesellschaft anbietet, steht dem Fluggast ein Anspruch auf Erstattung der Flugkosten nach Umbuchung zu (AG Hannover, Urteil vom 26. November 2014 - 506 C 3954/14 -, juris, RRa 2015, 36; AG Bremen, Urteil vom 04. August 2011 - 9 C 0135/11 -, juris, NJW-RR 2012, 378; vgl. auch BGH , Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13 -, juris, NJW 2014, 3303, Ziff. 23: Flugzeuge Dritter chartern).

  • AG Bremen, 04.08.2011 - 9 C 135/11

    Fluglotsenstreik und Flugausfall - Ansprüche der Fluggäste

    Auszug aus AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16
    Kann ein Flug infolge eines Fluglotsenstreiks in einem EG-Mitgliedsland nicht durchgeführt werden, so dass der Fluggast eine Umbuchung auf einen Flug eines anderen Luftbeförderungsunternehmens vornimmt, weil die ursprünglich betraute Fluggesellschaft weder eine zeitnahe Ersatzbeförderung noch Betreuungsleistungen und/oder einen Flug mit einer anderen Gesellschaft anbietet, steht dem Fluggast ein Anspruch auf Erstattung der Flugkosten nach Umbuchung zu (AG Hannover, Urteil vom 26. November 2014 - 506 C 3954/14 -, juris, RRa 2015, 36; AG Bremen, Urteil vom 04. August 2011 - 9 C 0135/11 -, juris, NJW-RR 2012, 378; vgl. auch BGH , Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13 -, juris, NJW 2014, 3303, Ziff. 23: Flugzeuge Dritter chartern).

    Durch Inanspruchnahme der Rückzahlung des geleisteten Flugticketpreises oder die eigenverantwortlich organisierte Ersatzbeförderung hat der Kläger sein Wahlrecht nach Art. 8 I der Fluggastrechteverordnung nicht rechtswirksam ausgeübt (vgl. hierzu: AG Bremen, Urteil vom 04. August 2011 - 9 C 0135/11 -, juris, NJW-RR 2012, 378 für Fluglotsenstreik).

  • AG Königs Wusterhausen, 31.01.2011 - 4 C 308/10

    Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung: Fluglotsenstreik als außergewöhnlicher

    Auszug aus AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16
    Das erkennende Gericht ist gleichwohl der Ansicht, dass bei sachgemäßer Umsetzung eines von Eurocontrol erbetenen Reduktionszieles durch das Luftfahrtunternehmen ein außergewöhnlicher Umstand gegeben ist (ebenso: AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 C 308/10 -, juris, RRa 2011, 240; AG Memmingen, Urteil vom 07.12.2016, 11 C 724/16 n.v.).
  • AG Hannover, 26.11.2014 - 506 C 3954/14

    Fluggastrechte - Flugannulierung wegen eines Fluglotsenstreiks und Umbuchung

    Auszug aus AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16
    Kann ein Flug infolge eines Fluglotsenstreiks in einem EG-Mitgliedsland nicht durchgeführt werden, so dass der Fluggast eine Umbuchung auf einen Flug eines anderen Luftbeförderungsunternehmens vornimmt, weil die ursprünglich betraute Fluggesellschaft weder eine zeitnahe Ersatzbeförderung noch Betreuungsleistungen und/oder einen Flug mit einer anderen Gesellschaft anbietet, steht dem Fluggast ein Anspruch auf Erstattung der Flugkosten nach Umbuchung zu (AG Hannover, Urteil vom 26. November 2014 - 506 C 3954/14 -, juris, RRa 2015, 36; AG Bremen, Urteil vom 04. August 2011 - 9 C 0135/11 -, juris, NJW-RR 2012, 378; vgl. auch BGH , Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13 -, juris, NJW 2014, 3303, Ziff. 23: Flugzeuge Dritter chartern).
  • BGH, 25.02.2016 - X ZR 35/15

    Fluggastrechte: Erstattung der Anwaltskosten für die erstmaligen Geltendmachung

    Auszug aus AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16
    Mangels Inverzugsetzung der Beklagten vor Mandatierung des klägerischen Rechtsanwalts sind außergerichtliche Rechtsanwaltskosten gemäß Art. 12 I S. 1 Fluggastrechteverordnung i.V.m. § 286 BGB nicht zu erstatten (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - X ZR 35/15 -, juris, NJW 2016, 2883); zu einem Verstoß gegen Hinweispflichten nach Art. 14 Fluggastrechteverordnung wurde nicht vorgetragen, weshalb der Erstattungsanspruch auch nicht aus Art. 12 I 1 Fluggastrechteverordnung i.V.m. § 280 I BGB folgt.
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16
    Denn nach der Vorgabe des EuGH (NJW 2013, 671) ist das Luftfahrtunternehmen gehalten, eine Annullierung bei außergewöhnlichen Umständen durch Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen zu verhindern.
  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 104/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Auszug aus AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16
    Ein überlasteter Flugraum aufgrund Fluglotsenmangels stellt grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des Art. 5 III der Fluggastrechteverordnung dar (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 104/13 -, juris, ZLW 2014, 638 für Fehlen einer von Deutschland nach Spanien eingeplanten Maschine aufgrund eines andernorts - in Griechenland - erfolgten Fluglotsenstreiks).
  • AG Königs Wusterhausen, 19.01.2011 - 9 C 461/10

    Anspruch des Flugreisenden auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung:

    Auszug aus AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16
    Die Beklagte war jedenfalls nicht gehalten, der Annullierung durch Neuorganisation der Flugroute - unter Umgehung des französischen Luftraums - zu begegnen (vgl. AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 19. Januar 2011 - 9 C 461/10 -, juris, RRa 2011, 293 für Fluglotsenstreik).
  • AG Hannover, 05.07.2017 - 406 C 494/17

    Vorlagebeschluss / Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Wilder Streik" /

    Ferner sei es nicht erforderlich, dass der streitgegenständliche Flug unmittelbar von den Wirkungen des Streiks betroffen sein müsste (BGH Urt. v. 12.06.2014 - X ZR 121/13, RRa 2014, 293 Rz. 16; ebenso AG Bremen, Urt. v. 23.02.2017 - 9 C 82/16).
  • AG Hannover, 06.04.2017 - 506 C 12786/16

    Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen

    Ferner sei es nicht erforderlich, dass der streitgegenständliche Flug unmittelbar von den Wirkungen des Streiks betroffen sein müsste (BGH Urt. v. 12.06.2014 - X ZR 121/13, RRa 2014, 293 Rz. 16; ebenso AG Bremen, Urt. v. 23.02.2017 - 9 C 82/16).
  • AG Hannover, 19.04.2017 - 506 C 140/17
    Ferner sei es nicht erforderlich, dass der streitgegenständliche Flug unmittelbar von den Wirkungen des Streiks betroffen sein müsste (BGH Urt. v. 12.06.2014 - X ZR 121/13, RRa 2014, 293 Rz. 16; ebenso AG Bremen, Urt. v. 23.02.2017 - 9 C 82/16).
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