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AG Bremen, 23.09.2020 - 9 C 524/19 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 1379
Wird zitiert von ...
- AG Dortmund, 22.03.2022 - 425 C 6696/21
Flugumleitung - Widrige Wetterbedingungen kein außergewöhnlicher Umstand
Ein Rechtsdienstleister wie die Klägerin, der gewerblich Forderungen von Fluggästen aufkauft und selbst geltend macht, kann den Vortrag eines Luftfahrtunternehmens zu den Gründen einer Flugverspätung nicht mit Nichtwissen bestreiten, sondern muss Erkundigungen (je nach den gegebenen Bedingungen zB bei Eurocontrol, den maßgeblichen Flughäfen und nicht zuletzt beim Fluggast selbst) einziehen (AG Bremen 22.09.2020 - 9 C 524/19, BeckRS 2020, 24105).