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AG Bremen, 27.06.2019 - 4 C 272/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- www.bremer-inkasso.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.2017 - IX ZR 178/16
Insolvenzanfechtung: Schluss des Gläubigers auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit …
Auszug aus AG Bremen, 27.06.2019 - 4 C 272/18
Der Bundesgerichtshof führt im Urt. v. 06.07.2017 - IX ZR 178/16 unter Rn. 20 überzeugend aus: "Werden dem Gläubiger - wie im hier zu entscheidenden Einzelfall - jedoch im Rahmen der Vollstreckung keine über die durch den Gerichtsvollzieher mitgeteilte, grundsätzliche Fähigkeit und Bereitschaft des Schuldners, die ausstehende Schuld kurzfristig in Teilbeträgen zu tilgen, hinausgehenden Tatsachen bekannt, begründet der Abschluss einer Zahlungsvereinbarung nach § 806b ZPO a.F. für sich betrachtet keine Anfechtbarkeit der empfangenen Zahlungen nach § 133 Abs. 1 ZPO .« Aus der vom Kläger herangezogenen weiteren höchstrichterlichen Rechtsprechung lässt sich für den vorliegenden Fall nach Ansicht des Gerichts nichts herleiten. - LG Bremen, 07.03.2013 - 9 S 174/12
Keine Kenntnis von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, bloß weil Schuldner …
Auszug aus AG Bremen, 27.06.2019 - 4 C 272/18
Das Gericht hält daher die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Landgerichts Bremen vom 07.03.2013 - 9 S 174/12 für einschlägig.