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   AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20   

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AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20 (https://dejure.org/2022,17399)
AG Bremen, Entscheidung vom 28.06.2022 - 6 C 102/20 (https://dejure.org/2022,17399)
AG Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - 6 C 102/20 (https://dejure.org/2022,17399)
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  • BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten

    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozess verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (BGH, NJW-RR 2021, 1400; NJW 2017, 2352).

    Darüber hinaus muss sich der Prozessführende im Rechtsstreit grundsätzlich auf die ihm erteilte Ermächtigung berufen und zum Ausdruck bringen, wessen Recht er geltend macht (BGH NJW 2017, 2352).

    Es kann auch - wie hier - durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden (BGH NJW 2017, 2352).

  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08

    Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des

    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    die Akteneinsicht in Höhe von 12 EUR zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 2, 28 EUR (vgl. BGH NJW 2011, 3041) ergibt sich als adäquatkausale Schadensfolge, 8 249 BGB.
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13

    Ermittlung des Werts eines unfallbeschädigten Pkw mit einem Vorschaden

    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    Die bloße Behauptung, eine erneute Vermessung sei nicht erforderlich, genügt insoweit nicht, da das Schadensgutachten einen substantiierten Parteivortrag der Klägerin darstellt, der seinerseits substantiiert bestritten werden muss (vgl. OLG Hamm NZV 2015, 37).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

    Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten

    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    Mit der Annahme einer Leistung erfüllungshalber ist in der Regel eine Stundung der ursprünglichen Forderung verbunden, die entweder mit der Erfüllung oder dadurch endet, dass der Versuch der anderweitigen Befriedigung misslingt (BGH NJW 2007, 1357).
  • AG Jever, 26.03.2021 - 5 C 186/20
    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    Dem Prüfbericht kommt daher in Bezug zu der für nicht notwendig gehaltenen Einstellung der Vorderradspur kein Beweiswert zu (vgl. auch AG Jever, Urteil vom 26.03.2021, Az. 5 C 186/20).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    Doch genügt es im Allgemeinen, dass der Geschädigte den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden (BGH NJW 2003, 2086).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    Dies ist immer dann der Fall, wenn diese bei durchgeführter Reparatur anfallen würden und der Geschädigte sich nicht auf eine alternative Werkstatt verweisen lassen muss, die keine UPE-Aufschläge berechnet (vgl. BGH NJW 2019, 852).
  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 52/20

    BGB-Gesellschaft an einer Mietwohnung: Befugnis eines Gesellschafters zur

    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozess verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (BGH, NJW-RR 2021, 1400; NJW 2017, 2352).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    Nach Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert aber noch in verkehrstauglichem Zustand - mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt (BGH NJW 2006, 2179).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden (BGH NJW 2015, 2110).
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