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   AG Bremen-Blumenthal, 02.11.2016 - 50 VI 44/14   

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AG Bremen-Blumenthal, 02.11.2016 - 50 VI 44/14 (https://dejure.org/2016,76052)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 02.11.2016 - 50 VI 44/14 (https://dejure.org/2016,76052)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 02. November 2016 - 50 VI 44/14 (https://dejure.org/2016,76052)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 27/16

    Änderung von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    hat der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Lüttringhaus, den Richter am Oberlandesgericht Hoffmann und den Richter am Amtsgericht Dr. Heinrichs am 30. August 2017 beschlossen: Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal vom 2. November 2016 wird dieser dahingehend abgeändert, als das Amtsgericht - Nachlassgericht - Bremen-Blumenthal angewiesen wird, den gemeinschaftlichen Erbschein vom 6.05.2014 (50 VI 44/14) einzuziehen.

    Gestützt auf dieses notarielle Testament beantragte die Beteiligte 2) mit notarieller Urkunde vom 6.01.2014 (UR-Nr. 15/2014 Notar [...]) die Erteilung eines Erbscheins als Vorerbin (50 VI 44/14 AG Bremen Blumenthal) sowie die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (50 VI 43/14 AG Bremen-Blumenthal).

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