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   AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13   

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https://dejure.org/2013,47523
AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13 (https://dejure.org/2013,47523)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 04.10.2013 - 44 C 2012/13 (https://dejure.org/2013,47523)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 44 C 2012/13 (https://dejure.org/2013,47523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    WEG: Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben! (IMR 2014, 254)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    a) Anerkanntermaßen sind Formfehler nur dann relevant, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der jeweils angefochtene Beschluss auf dem Formmangel beruht (OLG Hamburg, BeckRS 2007, 11791; BayObLG, NZM 2004, 388; OLG München, NJW-RR 2005, 964).

    Nur ergänzend sei deswegen angemerkt, dass ein derartiger Verzicht bei fehlender Rüge in der Versammlung insbesondere dann aus Treu und Glauben resultieren kann, wenn wie hier nicht alle Beschlüsse angefochten werden, sondern - gestützt auf die Nichtöffentlichkeit - nur die nicht genehmen (OLG Hamburg, BeckRS 2007, 11791).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    Es steht der individuelle Zweck der Wohnungsnutzung durch die Eigentümer im Vordergrund (BGH, NZM 2005, 543, 547).

    Der Zweck der Wohnungseigentümergemeinschaft bleibt daher auf Verwaltung im Innern und die Erleichterung des Rechtsverkehrs nach Außen beschränkt (BGH, NZM 2005, 543, 548).

  • OLG Celle, 26.02.2008 - 4 W 213/07

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Erwerbs von Immobiliareigentum durch

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    a) Dass die WEG selbst teilrechtsfähig und damit auch grundbuchfähig (vgl. OLG Celle, NJW 2008, 1537) ist, wird von den Parteien übereinstimmend und rechtlich zutreffend nicht in Abrede gestellt.

    b) Die Beschlusskompetenz zum Erwerb von Grundeigentum durch die WEG als teilrechtsfähigen Verband folgt aus § 21 WEG und ist bei ordnungsgemäßer Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss möglich (so auch OLG Celle, NJW 2008, 1537, 1538; Klein in: Bärmann, WEG, 12. Auflage 2013, § 10 Rn. 223; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Auflage 2012, § 10 Rn. 98).

  • LG München I, 29.01.2007 - 1 T 11666/06
    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    Das reicht für die Bestimmtheit aus (LG München I, BeckRS 2007, 02829).
  • OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05

    Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Vertretung des Verwalters durch

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    a) Anerkanntermaßen sind Formfehler nur dann relevant, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der jeweils angefochtene Beschluss auf dem Formmangel beruht (OLG Hamburg, BeckRS 2007, 11791; BayObLG, NZM 2004, 388; OLG München, NJW-RR 2005, 964).
  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 15 Wx 81/09

    Eintragung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Abt. I des Grundbuchs

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    aa) Für externe Immobilien ist eine derartige Beschlusskompetenz teilweise in Frage gestellt worden (OLG Hamm, NZM 2009, 914, 915).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    § 23 Abs. 2 WEG soll vor Überraschungen schützen, die Möglichkeit zur Vorbereitung und gegebenenfalls zur Überlegung geben, ob der jeweilige Eigentümer an der Wohnungseigentümer Versammlung teilnehmen möchte (BGH, NZM 2012, 275).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    a) Anerkanntermaßen sind Formfehler nur dann relevant, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der jeweils angefochtene Beschluss auf dem Formmangel beruht (OLG Hamburg, BeckRS 2007, 11791; BayObLG, NZM 2004, 388; OLG München, NJW-RR 2005, 964).
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses - Voraussetzungen für die Verpflichtung zur

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    Zutreffend ist zwar, dass eine beschlossene Sonderumlage betragsmäßig bestimmt (BayObLG, NJOZ 2004, 2635, 2636) oder zumindest durch einfache Rechenvorgänge hinreichend bestimmbar (KG, NJW-RR 1991, 912; Merle in: Bärmann, WEG, 11. Auflage 2010, § 23 Rn. 51) sein muss.
  • KG, 06.02.1991 - 24 U 5167/90

    Begründung von Verbindlichkeiten durch Eigentümerbeschluss; Haftung der

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
    Zutreffend ist zwar, dass eine beschlossene Sonderumlage betragsmäßig bestimmt (BayObLG, NJOZ 2004, 2635, 2636) oder zumindest durch einfache Rechenvorgänge hinreichend bestimmbar (KG, NJW-RR 1991, 912; Merle in: Bärmann, WEG, 11. Auflage 2010, § 23 Rn. 51) sein muss.
  • AG Ratingen, 11.04.2017 - 11 C 168/16

    Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung betreffend

    Aus den Gesetzesmaterialien der Vorschrift folgt vielmehr, dass der Gesetzgeber den Wohnungseigentümern eine Möglichkeit eröffnen wollte, im Beschlusswege von bestehenden Vereinbarungen abzuweichen (vgl. AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 04.10.2013, 44 C 2012/13).
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