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AG Bremen-Blumenthal, 13.10.2009 - 42 C 883/09 |
Zitiervorschläge
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 42 C 883/09 (https://dejure.org/2009,56975)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzleibeier.de
- kanzleibeier.eu
Kostenbeschluss nach § 91a ZPO bei einseitiger Erledigungserklärung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2004 - VI ZR 110/03
Kostentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 13.10.2009 - 42 C 883/09
Bei der somit zu treffenden Kostenentscheidung war insbesondere der zu erwartende Verfahrensausgang zu berücksichtigen, sowie zu beachten, dass sich die beklagte Partei durch Zahlung des mit der Klage geforderten Betrages in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Februar 2004, MDR 2004, S. 698).