Rechtsprechung
AG Bremen-Blumenthal, 28.11.2014 - 43 C 1150/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JurPC
Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen
- anwalt-nord.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Filesharing: Keine Haftung wegen "wilder Ehe"?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: Gericht weist Klage wegen wilder Ehe ab
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: Klage wegen wilder Ehe abgewiesen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 28.11.2014 - 43 C 1150/13
Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung trifft den Anschlussinhaber in diesen Fällen allerdings eine sekundäre Darlegungslast, der er dadurch genügt, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (BGH NJW 2014, 2360 ("Bearshare")).Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung unmittelbar vorgenommen hat (BGH NJW 2014, 2360 ("Bearshare") m.w.N.).
- AG Hannover, 02.04.2014 - 539 C 827/14
Zur sekundären Darlegungslast in Filesharing-Fällen
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 28.11.2014 - 43 C 1150/13
Erst recht muss sich der Beklagte nicht entlasten oder exkulpieren (AG Hannover, Urt. v. 02.04.2014 - 539 C 827/14 unter Verweis auf OLG Köln, MMR 2012, 549). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 28.11.2014 - 43 C 1150/13
Für die Täterschaft des Anschlussinhabers spricht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, die allerdings dann nicht gilt wenn - wie hier - der Internetanschluss zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung auch von anderen Personen benutzt werden konnte (BGH NJW 2010, 2061 ("Sommer unseres Lebens); NJW 2013, 1441 ("Morpheus")). - BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 28.11.2014 - 43 C 1150/13
Für die Täterschaft des Anschlussinhabers spricht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, die allerdings dann nicht gilt wenn - wie hier - der Internetanschluss zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung auch von anderen Personen benutzt werden konnte (BGH NJW 2010, 2061 ("Sommer unseres Lebens); NJW 2013, 1441 ("Morpheus")). - OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 28.11.2014 - 43 C 1150/13
Erst recht muss sich der Beklagte nicht entlasten oder exkulpieren (AG Hannover, Urt. v. 02.04.2014 - 539 C 827/14 unter Verweis auf OLG Köln, MMR 2012, 549).