Rechtsprechung
AG Bremerhaven, 05.05.2017 - 154 F 268/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven, 05.05.2017 - 154 F 268/17
- OLG Bremen, 22.08.2017 - 5 WF 62/17
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
Ohne einen solchen besonderen Grund stellen das Betreten und die Besichtigung der vormals gemeinsam genutzten Ehewohnung durch den ausgezogenen Miteigentümer - mithin hier den Verfügungskläger - vielmehr eine von der in der Immobilie verbliebenen Miteigentümerin - mithin hier der Verfügungsbeklagten - nicht hinzunehmende Verletzung ihrer nach Art. 13 GG geschützten Privatsphäre dar ( OLG Bremen , Beschluss vom 22.08.2017, Az.: 5 WF 62/17, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3245 f.; LG Saarbrücken , Urteil vom 01.04.2004, Az.: 2 S 227/03, u.a. in: FamRZ 2004, Seite 1580; AG Bremerhaven , Beschluss vom 05.05.2017, Az.: 154 F 268/17, u.a. in: BeckRS 2017, Nr. 122133 ).