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AG Bremerhaven, 14.12.2019 - 93 M 930495/19 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 15.12.2016 - I ZB 54/16
Zwangsvollstreckungsverfahren: Verlangen des Gläubigers auf Nachbesserung des …
Auszug aus AG Bremerhaven, 14.12.2019 - 93 M 930495/19
Eine Nachbesserung zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint sind, ist unzulässig ( BGH , Beschl. v. 15.12.2016 - I ZB 54/16, m.w.N., DGVZ 2017, 128, beck-online). - LG Bremen, 03.03.2016 - 2 T 412/15
Auszug aus AG Bremerhaven, 14.12.2019 - 93 M 930495/19
Auf den Beschluss des LG Bremen vom 03.03.2016 - 2 T 412/15, dessen zutreffenden Ausführungen sich das Gericht anschließt, wird verwiesen. - LG Stade, 01.10.2015 - 7 T 137/15
Auszug aus AG Bremerhaven, 14.12.2019 - 93 M 930495/19
Diese Grundsätze gelten auch für zukünftige Rentenforderungen des Schuldners, weil sie unter den Voraussetzungen des § 850i ZPO wie jede andere Drittforderung pfändbar sind (LG Stade, Beschl. v. 01.10.2015 - 7 T 137/15 m.w.N. in BeckRS 2016, 2431, beck-online).