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AG Bretten, 21.01.2016 - 1 C 255/14 |
Verfahrensgang
- AG Bretten, 21.01.2016 - 1 C 255/14
- AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
- LG Karlsruhe, 20.12.2017 - 19 S 19/17
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 20.12.2017 - 19 S 19/17
Kenntnis des Versicherungsnehmers von der Inlandsungültigkeit einer …
Die Ziffer 1 des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Bretten vom 21.01.2016 - 1 C 255/14 - bleibt aufrecht erhalten.Die Ziffer 2 des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Bretten vom 21.01.2016 - 1 C 255/14 - wird aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens sowie - neben den bereits im Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bretten vom 21.01.2016 - 1 C 255/14 - auferlegten Kosten - die weiteren Kosten des Rechtsstreits erster Instanz.
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bretten vom 21.01.2016 - 1 C 255/14 - ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Das zunächst von der Klägerin angegangene Amtsgericht Bretten hat den Beklagten durch Versäumnisurteil vom 21.01.2016 (Aktenzeichen 1 C 255/14) verurteilt, an die Klägerin 5.000,00 EUR nebst Zinsen sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 489, 45 EURO zu bezahlen.