Rechtsprechung
AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Durchsetzung eines im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall dem Grunde nach entstandenen Schmerzensgeldanspruchs wegen der durch den Bruch des rechten Unterschenkels verursachten erheblichen und schmerzhaften körperlichen Beeinträchtigungen; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgestaltung der Durchsetzung eines im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall dem Grunde nach entstandenen Schmerzensgeldanspruchs wegen der durch den Bruch des rechten Unterschenkels verursachten erheblichen und schmerzhaften körperlichen Beeinträchtigungen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Schmerzensgeldanspruch und Feststellungsinteresse bei Unterschenkelbruch eines 4-Jährigen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung …
Auszug aus AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03
Unter Berücksichtigung anderer Vergleichsurteile, wie z.B. OLG Hamm vom 22.04.1997 (…ZfS 1997, S. 363 ) oder KG Berlin vom 18.01.1993 (DAR 1993, S. 257 ) und unter Berücksichtigung der Indexanpassung, die seit dem Zeitpunkt dieser Urteile zu erfolgen hat, erscheint hier ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt von 3.000,00 Euro als angemessen. - OLG Hamm, 22.04.1997 - 27 U 22/97
Anspruch auf Schadensersatz
Auszug aus AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03
Unter Berücksichtigung anderer Vergleichsurteile, wie z.B. OLG Hamm vom 22.04.1997 (ZfS 1997, S. 363 ) oder KG Berlin vom 18.01.1993 (…DAR 1993, S. 257 ) und unter Berücksichtigung der Indexanpassung, die seit dem Zeitpunkt dieser Urteile zu erfolgen hat, erscheint hier ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt von 3.000,00 Euro als angemessen. - BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90
Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später …
Auszug aus AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03
Nach der Rechtsprechung ist es dem Geschädigten in aller Regel zuzumuten, schon auf Grund der Kenntnis von der haftungsbegründenden Erstschädigung sich durch eine Feststellungsklage bezüglich aller weiteren Schadensfolgen die in eine Verjährung zu sichern (BGH NJW 1991, S. 973 ). - BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03
Dabei ist zu berücksichtigen, dass an die Zuerkennung eines Anspruchs auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz zukünftiger immaterieller und materieller Schäden stets maßvolle Anforderungen gestellt werden (BGH NJW-RR 1989 S. 1367 ).