Rechtsprechung
   AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34723
AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03 (https://dejure.org/2003,34723)
AG Brilon, Entscheidung vom 24.09.2003 - 8 C 275/03 (https://dejure.org/2003,34723)
AG Brilon, Entscheidung vom 24. September 2003 - 8 C 275/03 (https://dejure.org/2003,34723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,34723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall dem Grunde nach entstandenen Schmerzensgeldanspruchs wegen der durch den Bruch des rechten Unterschenkels verursachten erheblichen und schmerzhaften körperlichen Beeinträchtigungen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall dem Grunde nach entstandenen Schmerzensgeldanspruchs wegen der durch den Bruch des rechten Unterschenkels verursachten erheblichen und schmerzhaften körperlichen Beeinträchtigungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

    Auszug aus AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03
    Unter Berücksichtigung anderer Vergleichsurteile, wie z.B. OLG Hamm vom 22.04.1997 (ZfS 1997, S. 363 ) oder KG Berlin vom 18.01.1993 (DAR 1993, S. 257 ) und unter Berücksichtigung der Indexanpassung, die seit dem Zeitpunkt dieser Urteile zu erfolgen hat, erscheint hier ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt von 3.000,00 Euro als angemessen.
  • OLG Hamm, 22.04.1997 - 27 U 22/97

    Anspruch auf Schadensersatz

    Auszug aus AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03
    Unter Berücksichtigung anderer Vergleichsurteile, wie z.B. OLG Hamm vom 22.04.1997 (ZfS 1997, S. 363 ) oder KG Berlin vom 18.01.1993 (DAR 1993, S. 257 ) und unter Berücksichtigung der Indexanpassung, die seit dem Zeitpunkt dieser Urteile zu erfolgen hat, erscheint hier ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt von 3.000,00 Euro als angemessen.
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

    Auszug aus AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03
    Nach der Rechtsprechung ist es dem Geschädigten in aller Regel zuzumuten, schon auf Grund der Kenntnis von der haftungsbegründenden Erstschädigung sich durch eine Feststellungsklage bezüglich aller weiteren Schadensfolgen die in eine Verjährung zu sichern (BGH NJW 1991, S. 973 ).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus AG Brilon, 24.09.2003 - 8 C 275/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass an die Zuerkennung eines Anspruchs auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz zukünftiger immaterieller und materieller Schäden stets maßvolle Anforderungen gestellt werden (BGH NJW-RR 1989 S. 1367 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht