Rechtsprechung
AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HDI zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
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- LG Karlsruhe, 28.01.2009 - 1 S 74/08
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Die im vorliegenden Fall erforderlichen Mietwagenkosten des Klägers können daher auf der Grundlage des Schwacke-Automietpreisspiegels 2008 ermittelt werden (vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2009, 1 S 74/08; LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.02.2010, 1 S 121/09).Denn ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Geschädigter ist nur dann zu Nachfragen oder Erkundigungen nach anderen Mietwagenangeboten verpflichtet, wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit der angebotenen Tarife haben muss, die sich insbesondere aus der Höhe dieses Tarifs ergeben können (BGH NJW 2006, 360; LG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2009, 1 S 74/08)... Dies war hier nicht der Fall, denn die Mietwagenkosten liegen deutlich unter den anhand der Schwacke-Liste ermittelten Kosten.
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs grundsätzlich nur den günstigeren 'Mietpreis verlangen kann (vgl. BGH NJW 2009, 58 ff.) .Auch die Tatsache, dass im Rahmen der Fraunhofer-Erhebung - anders als bei Schwacke - eine anonymisierte Befragung durchgeführt worden ist, führt ebenfalls nicht dazu, in der Fraunhofer-Erhebung eine überlegene Methodik feststellen zu können, die zugleich die Annahme einer mangelhaften Erhebung für den Schwacke-Mietpreisspiegel rechtfertigen würde (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.02.2010, 1 S 121/09). Die Zugrundelegung des Schwacke-Mietpreisspiegels ist wiederholt durch den Bundesgerichtshof gebilligt worden und entspricht auch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. BGH NJW 2009, 58; OLG Karlsruhe VersR 2008, 92 ff.) .
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Denn ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Geschädigter ist nur dann zu Nachfragen oder Erkundigungen nach anderen Mietwagenangeboten verpflichtet, wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit der angebotenen Tarife haben muss, die sich insbesondere aus der Höhe dieses Tarifs ergeben können (BGH NJW 2006, 360; LG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2009, 1 S 74/08)... Dies war hier nicht der Fall, denn die Mietwagenkosten liegen deutlich unter den anhand der Schwacke-Liste ermittelten Kosten. - LG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 S 121/09
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Die im vorliegenden Fall erforderlichen Mietwagenkosten des Klägers können daher auf der Grundlage des Schwacke-Automietpreisspiegels 2008 ermittelt werden (vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2009, 1 S 74/08; LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.02.2010, 1 S 121/09). - OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06
Ermittlung angemessener Mietwagenkosten
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Auch die Tatsache, dass im Rahmen der Fraunhofer-Erhebung - anders als bei Schwacke - eine anonymisierte Befragung durchgeführt worden ist, führt ebenfalls nicht dazu, in der Fraunhofer-Erhebung eine überlegene Methodik feststellen zu können, die zugleich die Annahme einer mangelhaften Erhebung für den Schwacke-Mietpreisspiegel rechtfertigen würde (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.02.2010, 1 S 121/09). Die Zugrundelegung des Schwacke-Mietpreisspiegels ist wiederholt durch den Bundesgerichtshof gebilligt worden und entspricht auch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. BGH NJW 2009, 58; OLG Karlsruhe VersR 2008, 92 ff.) .