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   AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17   

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https://dejure.org/2018,32085
AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17 (https://dejure.org/2018,32085)
AG Bruchsal, Entscheidung vom 08.08.2018 - 1 C 144/17 (https://dejure.org/2018,32085)
AG Bruchsal, Entscheidung vom 08. August 2018 - 1 C 144/17 (https://dejure.org/2018,32085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Schmerzensgeld bei Prellungen Halswirbelsäule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Langwierige Unfallregulierung - Totalschaden: Der Unfallgeschädigte kann Ersatzauto nicht vor-finanzieren und mietet eines

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Auszug aus AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17
    Verstoßen sie hiergegen unter Verletzung von Treu und Glauben in der Weise, dass dies auf den Geschädigten als Zermürbungsversuch wirken kann, so sind Gerichte dazu verpflichtet, dem Geschädigten als Genugtuung ein höheres Schmerzensgeld zuzusprechen (OLG Nürnberg 22.12.2006, Az. 5 U 1921/06, Rn. 41 - juris, OLG Karlsruhe NJW 1973, 851).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist in der Regel nur der Normaltarif ersatzfähig, die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGHZ 160, 377), nicht aber ein Unfallersatztarif.
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Auszug aus AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17
    (2) Der Kläger muss sich nicht darauf verweisen lassen, einen Kredit aufzunehmen, um sich ein neues Fahrzeug zu besorgen (s. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2014, 1 U 151/13).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17
    Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (BGH, Urteil vom 26.05.1988, Az. III ZR 42/87).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17
    Insbesondere ist der Anscheinsbeweis einer Kausalität anzuwenden, wenn das Verhalten allgemein geeignet sein kann, den schädigenden Erfolg herbeizuführen, dieser Erfolg in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Vornahme der gefährlichen Handlung eingetreten ist und konkrete Anhaltspunkte für eine andere Ursache nicht ersichtlich sind (BGH NJW 2010, 1072).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17
    Das Heranziehen von Tabellen ist insoweit von der Rechtsprechung zugelassen (BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71

    Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente bei schweren Verletzungen von

    Auszug aus AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17
    Verstoßen sie hiergegen unter Verletzung von Treu und Glauben in der Weise, dass dies auf den Geschädigten als Zermürbungsversuch wirken kann, so sind Gerichte dazu verpflichtet, dem Geschädigten als Genugtuung ein höheres Schmerzensgeld zuzusprechen (OLG Nürnberg 22.12.2006, Az. 5 U 1921/06, Rn. 41 - juris, OLG Karlsruhe NJW 1973, 851).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17
    Es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (vgl. BGHZ 61, 346, 348).
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