Rechtsprechung
AG Bruchsal, 09.12.2008 - 4 C 222/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Mietwagenkosten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Bruchsal, 09.12.2008 - 4 C 222/08
Im Hinblick auf die Mietwagenkosten hat der Bundesgerichtshof auch in seiner neueren Rechtsprechung (vergleiche zum Beispiel BGH NJW 2008, 2910 ff.) betont, dass der Geschädigte vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten mit Rücksicht auf die besondere Unfallsituation für zweckmäßig und notwendig halten darf. - OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage …
Auszug aus AG Bruchsal, 09.12.2008 - 4 C 222/08
Weiterhin hat der Bundesgerichtshof in der besagten Entscheidung, wie im übrigen auch das OLG Karlsruhe in NJW 2008, 2927 ff, die Anwendung der sogenannten "Schwackeliste" als Schätzungsgrundlage für den Tatrichter für grundsätzlich zulässig erachtet.
- AG Bruchsal, 24.03.2009 - 4 C 476/08 Auch das erkennende Gericht ist dieser Rechtsprechung in der Vergangenheit wiederholt gefolgt (vgl. die Urteile vom 9.12.2008 Az. : 4 C 222/08 und 4 C 449/08 ; Urteil vom 18.11.2008 Az.: 4 C 368/08).