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AG Bruchsal, 20.08.2015 - 6 Ls 650 Js 18633/14 |
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AG Bruchsal, Entscheidung vom 20. August 2015 - 6 Ls 650 Js 18633/14 (https://dejure.org/2015,70760)
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Verfahrensgang
- AG Bruchsal, 20.08.2015 - 6 Ls 650 Js 18633/14
- OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 VAs 72/15
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 VAs 72/15
Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen betäubungsmittelabhängige Täter bei …
Die Vollstreckungsbehörde wird verpflichtet, die weitere Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 20. August 2015 - 6 Ls 650 Js 18633/14 - ab dem 21. März 2016 für längstens zwei Jahre zurückzustellen.Der Antragsteller wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Bruchsal vom 20.08.2015 - 6 Ls 650 Js 18633/14 -, rechtskräftig seit 23.10.2015, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.