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   AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16   

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https://dejure.org/2016,64116
AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16 (https://dejure.org/2016,64116)
AG Bruchsal, Entscheidung vom 20.12.2016 - 4 C 149/16 (https://dejure.org/2016,64116)
AG Bruchsal, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 4 C 149/16 (https://dejure.org/2016,64116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Fahrerlaubnis: Rückforderung von Zahlungen durch Autoversicherung nach Unfall möglich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrlässige Begehung; Nichtgeltung einer tschechischen

    Auszug aus AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
    Nach der überwiegenden Auffassung der Obergerichte, auf deren Rechtsprechung das Gericht die Beteiligten im Termin bereits hingewiesen hat, entfaltet die ausländische Fahrerlaubnis in den Fällen von § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV bereits zum Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011, 2 Ss 222/10; Bayr. VGH Beschluss vom 11.08.2008, 11 Cs 08.032).

    Es liegt im Gegensatz zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Februar 2011 (2 Ss 222/10) kein Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 StGB vor.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
    Die Sicherheit des Straßenverkehrs könnte gefährdet werden, wenn die Wohnsitzvoraussetzung in Bezug auf eine Person, auf die eine Maßnahme der Einschränkung, Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis nach § 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 angewendet worden ist, nicht beachtet würde (vgl. zur Rechtslage das Urteil des EuGH vom 26.06.2008, C-329/06, C-343/06, C-329/06).

    Durch die kumulative Erfüllung der Ausnahmen von der gegenseitigen Anerkennung in § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV sind auch die vom EuGH in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2006 (C-329/06; C-343/06) aufgestellten Voraussetzungen für eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung erfüllt.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
    Es bedurfte für die Ungültigkeit auch keiner förmlichen Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis nach § 46 FeV (vgl. BVerwG NJW 2009, 1689; OLG Oldenburg NVZ 2010, 303).
  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 30/06

    Voraussetzungen und Verjährung des Rückgriffsanspruchs des

    Auszug aus AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
    Soweit in den §§ 115, 116, 124 VVG von dem Versicherungsnehmer die Rede ist, gilt dies auch für die mitversicherten Personen, wenn gegen diese Schadensersatzansprüche erhoben werden (vgl. BGH Versicherungsrecht 2008, 343; NVZ 2008, 341).
  • LG Karlsruhe, 20.12.2017 - 19 S 19/17

    Kenntnis des Versicherungsnehmers von der Inlandsungültigkeit einer

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 20.12.2016, Az. 4 C 149/16, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bretten - Az. 1 C 255/15 - vom 21.01.2016 sowie das Endurteil des Amtsgerichts Bruchsal - Az. 4 C 149/16 vom 20.12.2016 werden aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

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