Rechtsprechung
AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Regressanspruch Kfz-Haftpflichtversicherung - Fahren ohne Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Fahrerlaubnis: Rückforderung von Zahlungen durch Autoversicherung nach Unfall möglich
Verfahrensgang
- AG Bretten, 21.01.2016 - 1 C 255/14
- AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
- LG Karlsruhe, 20.12.2017 - 19 S 19/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrlässige Begehung; Nichtgeltung einer tschechischen …
Auszug aus AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
Nach der überwiegenden Auffassung der Obergerichte, auf deren Rechtsprechung das Gericht die Beteiligten im Termin bereits hingewiesen hat, entfaltet die ausländische Fahrerlaubnis in den Fällen von § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV bereits zum Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011, 2 Ss 222/10; Bayr. VGH Beschluss vom 11.08.2008, 11 Cs 08.032).Es liegt im Gegensatz zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Februar 2011 (2 Ss 222/10) kein Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 StGB vor.
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
Die Sicherheit des Straßenverkehrs könnte gefährdet werden, wenn die Wohnsitzvoraussetzung in Bezug auf eine Person, auf die eine Maßnahme der Einschränkung, Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis nach § 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 angewendet worden ist, nicht beachtet würde (vgl. zur Rechtslage das Urteil des EuGH vom 26.06.2008, C-329/06, C-343/06, C-329/06).Durch die kumulative Erfüllung der Ausnahmen von der gegenseitigen Anerkennung in § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV sind auch die vom EuGH in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2006 (C-329/06; C-343/06) aufgestellten Voraussetzungen für eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung erfüllt.
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
Es bedurfte für die Ungültigkeit auch keiner förmlichen Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis nach § 46 FeV (vgl. BVerwG NJW 2009, 1689; OLG Oldenburg NVZ 2010, 303). - BGH, 24.10.2007 - IV ZR 30/06
Voraussetzungen und Verjährung des Rückgriffsanspruchs des …
- LG Karlsruhe, 20.12.2017 - 19 S 19/17
Kenntnis des Versicherungsnehmers von der Inlandsungültigkeit einer …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 20.12.2016, Az. 4 C 149/16, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bretten - Az. 1 C 255/15 - vom 21.01.2016 sowie das Endurteil des Amtsgerichts Bruchsal - Az. 4 C 149/16 vom 20.12.2016 werden aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.