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AG Bruchsal, 22.07.2014 - 220 Js 42665/13 |
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Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst - 5 StVK 54/19
- LG Karlsruhe - 22 Qs 30/19
- AG Bruchsal, 22.07.2014 - 220 Js 42665/13
- BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts
Für die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 22. Juli 2014 - 1 Ds 220 Js 42665/13, beziehen, ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe zuständig.b) Für die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 22. Juli 2014 - 1 Ds 220 Js 42665/13, beziehen, ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe zuständig.