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   AG Bruchsal, 24.03.2009 - 4 C 476/08   

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AG Bruchsal, 24.03.2009 - 4 C 476/08 (https://dejure.org/2009,40423)
AG Bruchsal, Entscheidung vom 24.03.2009 - 4 C 476/08 (https://dejure.org/2009,40423)
AG Bruchsal, Entscheidung vom 24. März 2009 - 4 C 476/08 (https://dejure.org/2009,40423)
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  • OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage

    Auszug aus AG Bruchsal, 24.03.2009 - 4 C 476/08
    Weiterhin hat der Bundesgerichtshof in der besagten Entscheidung wie im Übrigen auch das OLG Karlsruhe in NJW 2008, 2927 ff und das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 13.2.2009 (Az.: 9 S 302/08 ) die Anwendung der sog. "Schwacke-Liste" als Schätzungsgrundlage für den Tatrichter für grundsätzlich zulässig erachtet.

    In der Vergangenheit hat das Gericht auf die Werte der Schwacke-Liste nur dann einen Zuschlag in Höhe von 20 % gemacht, wenn es die Besonderheiten des Einzelfalls geboten hat und die Besonderheiten der Unfallsituation einen höheren als den Normaltarif rechtfertigten (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 17.3.2008, NJW-RR 2008, 1113 ff sowie auch die Entscheidung des Amtsgerichts Bruchsal vom 18.11.2008 Az. : 4 C 368/08).

  • AG Bruchsal, 09.12.2008 - 4 C 222/08
    Auszug aus AG Bruchsal, 24.03.2009 - 4 C 476/08
    Auch das erkennende Gericht ist dieser Rechtsprechung in der Vergangenheit wiederholt gefolgt (vgl. die Urteile vom 9.12.2008 Az. : 4 C 222/08 und 4 C 449/08 ; Urteil vom 18.11.2008 Az.: 4 C 368/08).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Bruchsal, 24.03.2009 - 4 C 476/08
    Im Hinblick auf die Mietwagenkosten hat gerade der Bundesgerichtshof auch in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH NJW 2008, 2910 ff) betont, dass der Geschädigte vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten mit Rücksicht auf die besondere Unfallsituation für zweckmäßig und notwendig halten darf.
  • AG Bruchsal, 09.12.2008 - 4 C 449/08
    Auszug aus AG Bruchsal, 24.03.2009 - 4 C 476/08
    Auch das erkennende Gericht ist dieser Rechtsprechung in der Vergangenheit wiederholt gefolgt (vgl. die Urteile vom 9.12.2008 Az. : 4 C 222/08 und 4 C 449/08 ; Urteil vom 18.11.2008 Az.: 4 C 368/08).
  • LG Karlsruhe, 13.02.2009 - 9 S 302/08
    Auszug aus AG Bruchsal, 24.03.2009 - 4 C 476/08
    Weiterhin hat der Bundesgerichtshof in der besagten Entscheidung wie im Übrigen auch das OLG Karlsruhe in NJW 2008, 2927 ff und das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 13.2.2009 (Az.: 9 S 302/08 ) die Anwendung der sog. "Schwacke-Liste" als Schätzungsgrundlage für den Tatrichter für grundsätzlich zulässig erachtet.
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