Rechtsprechung
AG Buchen, 23.09.2009 - 1 C 166/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werkvertag - Widerrufsfrist für Haustürgeschäfte ab Widerrufsbelehrung
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- OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 12/06
Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist eines schwebend wirksamen Vertrages
Auszug aus AG Buchen, 23.09.2009 - 1 C 166/09
Nach der vom OLG Karlsruhe mit Urteil vom 09.05.2006 (Aktz.: 8 U 12/06) vertretenen Rechtsauffassung beginnt die Widerrufsfrist des § 355 BGB erst, wenn der Vertrag, wenn auch schwebend unwirksam, zustande gekommen ist.