Rechtsprechung
AG Burgdorf, 03.08.2010 - 3 C 111/10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 389
Grundsätzlich keine Aufrechnung von etwaigen Schadensersatzansprüchen eines Wohnungseigentümers mit Hausgeldansprüchen - Ausnahmen: rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sowie Ansprüche aus Notgeschäftsführung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)