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AG Burgdorf, 21.02.2008 - 13 C 610/07 (XIII) |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
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- BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05
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Auszug aus AG Burgdorf, 21.02.2008 - 13 C 610/07
Für das Erlöschen des Widerrufsrechts ist es nicht erforderlich, dass die Klägerin ggf. ihre Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 BGB - InfoV nicht erfüllt und ggf. nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat (vgl. BGH, NJW 2006, 1971, 1974 [BGH 16.03.2006 - III ZR 152/05] m.w.N.).