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   AG Burgwedel, 07.04.2022 - 7 C 239/21   

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https://dejure.org/2022,11780
AG Burgwedel, 07.04.2022 - 7 C 239/21 (https://dejure.org/2022,11780)
AG Burgwedel, Entscheidung vom 07.04.2022 - 7 C 239/21 (https://dejure.org/2022,11780)
AG Burgwedel, Entscheidung vom 07. April 2022 - 7 C 239/21 (https://dejure.org/2022,11780)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Autoreifen bei Verkehrsunfall beschädigt - Muss die Kfz-Versicherung trotzdem für den Austausch beider Vorderreifen zahlen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Auszug aus AG Burgwedel, 07.04.2022 - 7 C 239/21
    Mit Blick auf die vorliegend geltend gemachten Verbringungskosten ist anerkannt, dass die Geschädigte die Kosten für erforderlich halten darf, die im Sachverständigengutachten aufgeführt sind und die sich in der Höhe nicht erheblich oberhalb der üblichen Kosten bewegen (BGH, Urteil vom 25.09.2018, Az. VI ZR 65/18,).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Burgwedel, 07.04.2022 - 7 C 239/21
    Die Rechnung stellt ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages i.S.d. 8 249 Abs. 2 S. 1 BGB dar (BGH, Urteil vom 15.10.2013, Az. VI ZR 528/12).
  • LG Hamburg, 15.04.2019 - 331 S 65/17

    Nachträglicher Wechsel von der fiktiven zur konkreten Schadensberechnung

    Auszug aus AG Burgwedel, 07.04.2022 - 7 C 239/21
    Denn die Geschädigte genügte ihrer Darlegungs- und Beweislast durch die Vorlage der Rechnung (LG Hamburg, Urteil vom 15.04.2019, Az. 331 S 65/17).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Burgwedel, 07.04.2022 - 7 C 239/21
    2. Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Geschädigte vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Kosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2013, Az. VI ZR 245/11).
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