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   AG Butzbach, 22.11.2002 - 51 C 395/02   

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https://dejure.org/2002,35038
AG Butzbach, 22.11.2002 - 51 C 395/02 (https://dejure.org/2002,35038)
AG Butzbach, Entscheidung vom 22.11.2002 - 51 C 395/02 (https://dejure.org/2002,35038)
AG Butzbach, Entscheidung vom 22. November 2002 - 51 C 395/02 (https://dejure.org/2002,35038)
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    Aufklärungspflichten Vermieter, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Paderborn, 17.07.1997 - 1 S 141/96
    Auszug aus AG Butzbach, 22.11.2002 - 51 C 395/02
    Nach der Rechts- Sprechung des Landgerichts Gießen (vgl. Urteile vom 12.01.1994 - I S 336/93; vom 07.09.1994 - 1 S 166/94; vom 21.08.1996 - 1 S 141/96; vom 02.10.1996 - 1 S 142/96 und vom 11.04.2001 - I S 572/00) kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls nur diejenigen Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch aus der damaligen Sicht in der Lage des Geschädigten bis zur Grenze der Unverhältnismäßigkeit (§ 251 Abs. 2 BGB) für zweckmäßig und notwendig halten durfte, Bei Anlegung dieses Maßstabes kann der Ersatz von Mietwagenkosten nur dann teilweise verweigert werden, wenn sie in ihrer tatsächlichen Höhe deutlich aus dem Rahmen fallen.
  • AG Bad Hersfeld, 28.12.2005 - 10 C 1148/04
    Die Urteile des AG Wetzlar vom 04. Juni 2002, Az.: 30 C 423/02, vom 18. Juli 2003, Az.: 30 C 742/02, des AG Butzbach vom 22. November 2002, Az,: 51 C 395/02, des AG Büdingen vom 19. Dezember 2002, Az.: 2 C 866/01, des AG Herborn vom 24. Juni 2003, Az,: 5 C 204/03 sowie des AG Weilburg vom 18. Februar 2004, Az,: 5 C 465/03 haben alle die Ortsüblichkeit der klägerischen Mietwagentarife zum Inhalt und stellen deren Ortsüblichkeit fest.
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