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   AG Buxtehude, 11.05.2020 - 21 OWi 53/20   

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AG Buxtehude, 11.05.2020 - 21 OWi 53/20 (https://dejure.org/2020,12100)
AG Buxtehude, Entscheidung vom 11.05.2020 - 21 OWi 53/20 (https://dejure.org/2020,12100)
AG Buxtehude, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 21 OWi 53/20 (https://dejure.org/2020,12100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Anspruch auf Übersendung Falldatei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Müssen die Messdateien im Bußgeldverfahren herausgegeben werden?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Gießen, 27.10.2015 - 512 OWi 83/15

    Anspruch auf Messdatei einschl. Token und Passwort und auf die ganze Messreihe

    Auszug aus AG Buxtehude, 11.05.2020 - 21 OWi 53/20
    Die Verteidigerin ist zudem selbst Organ der Rechtspflege und damit zu einem sachgemäßen Umgang standesrechtlich verpflichtet (vgl. AG Gießen, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 512 Owi 83/15, in juris; AG Esslingen, Beschluss vom 3. März 2017 - 4 OWi 22/17, BeckRS 2017, 106232).

    Der Verteidigung wird damit eine kostenlose Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung und folglich Überprüfung der Messung ermöglicht, ohne dass es hierfür zusätzlich einer Vervielfältigung und Aktenübersendung bedarf (vgl. AG Westerstede, Beschluss vom 2. November 2012 - 48 Owi 350/12, in juris; AG Gießen, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 512 Owi 83/15, in juris).

  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 Ss OWi 96/16

    Einräumen der Möglichkeit des Zugriffs eines Betroffenen auf die Rohmessdaten;

    Auszug aus AG Buxtehude, 11.05.2020 - 21 OWi 53/20
    Gerade im Falle eines sog. standardisierten Messverfahrens ergibt sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch des Betroffenen auf Einsicht in vorhandene, sich nicht bei den Akten befindliche Messdaten, und zwar unabhängig davon, ob konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler vorliegen oder vorgetragen worden sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 1 Ss (Owi) 96/16, in juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2016 - 2 Ss (OWi) 77/16, juris m.w.N.) Dies ergibt sich aus der Obliegenheit des Betroffenen, im weiteren Verfahrensverlauf konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung vorzutragen, damit überhaupt eine Beweiserhebung über die Korrektheit der Messung durch das Gericht in Betracht kommt.
  • AG Westerstede, 02.11.2012 - 48 OWi 350/12

    Gewährung der Einsicht eines Verteidigers in das erstellte Referenzvideo bei

    Auszug aus AG Buxtehude, 11.05.2020 - 21 OWi 53/20
    Der Verteidigung wird damit eine kostenlose Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung und folglich Überprüfung der Messung ermöglicht, ohne dass es hierfür zusätzlich einer Vervielfältigung und Aktenübersendung bedarf (vgl. AG Westerstede, Beschluss vom 2. November 2012 - 48 Owi 350/12, in juris; AG Gießen, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 512 Owi 83/15, in juris).
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Auszug aus AG Buxtehude, 11.05.2020 - 21 OWi 53/20
    Gerade im Falle eines sog. standardisierten Messverfahrens ergibt sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch des Betroffenen auf Einsicht in vorhandene, sich nicht bei den Akten befindliche Messdaten, und zwar unabhängig davon, ob konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler vorliegen oder vorgetragen worden sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 1 Ss (Owi) 96/16, in juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2016 - 2 Ss (OWi) 77/16, juris m.w.N.) Dies ergibt sich aus der Obliegenheit des Betroffenen, im weiteren Verfahrensverlauf konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung vorzutragen, damit überhaupt eine Beweiserhebung über die Korrektheit der Messung durch das Gericht in Betracht kommt.
  • AG Esslingen, 03.03.2017 - 4 OWi 22/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Messunterlagen

    Auszug aus AG Buxtehude, 11.05.2020 - 21 OWi 53/20
    Die Verteidigerin ist zudem selbst Organ der Rechtspflege und damit zu einem sachgemäßen Umgang standesrechtlich verpflichtet (vgl. AG Gießen, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 512 Owi 83/15, in juris; AG Esslingen, Beschluss vom 3. März 2017 - 4 OWi 22/17, BeckRS 2017, 106232).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 1 Orbs 34 Ss 468/23

    Einsicht, Messunterlagen, Umfang, Bußgeldverfahren

    Ein Verweis auf die mögliche Beschaffung der Token-Datei mit Passwort für die übermittelten Falldatensätze beim hessischen Eichamt - wenn beide bei der Bußgeldbehörde vorlagen, von dieser zur Auswertung der Falldatei genutzt wurden und tatsächlich herausgegeben werden können - ist unzumutbar, da sie mit Zeitaufwand und Kosten verbunden ist, die regelmäßig außer Verhältnis zur Bedeutung der Bußgeldsache stehen und das Verfahren auch unnötig verzögern (vgl. hierzu Detlef Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022, B, Rn. 1546 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2022, 60 ; Merz: Der Grundsatz des fairen Verfahrens und der daraus resultierende Informationsanspruch des Betroffenen im Bußgeldverfahren, Auswirkungen der Entscheidung BVerfG NZV 2021, 41 , auf die bußgeldrechtliche Praxis, NZV, 2021, 281 und NZV 2022, 497 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2023, 3 Orbs 33 Ss 55/23 [Anspruch auf aktuellen "Public Key"]; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.04.2018 - Lv 1/18 -, juris, Rn. 39 - 49 mwN; zum Einsichtsrecht in "lesbare Falldatei mit Token-Datei und Passwort"]; AG Buxtehude, Beschluss vom 11.05.2020 - 21 OWi 53/20 -, juris; AG Duisburg, Beschluss vom 05.02.2021 - 408 OWi 76/20 -, juris; AG Prenzlau, Beschluss vom 24.10.2018 - 21 OWi 691/18 -, juris; a.A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2023 - 1 OWi 2 SsBs 49/22, wobei von der tatsächlich unzutreffenen Annahme ausgegangen wird, bei für die konkrete Einzelmessung erforderlichen Token und Passwort handle es sich um keine bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen, sondern um von einem zuständigen Eichamt erst noch zu erzeugenden Daten, was bedeuten würde, dass die Bußgeldbehörde die verschlüsselten Falldatensätze des Messgeräts selbst vor Erlass des Bußgeldbescheids nicht hätte prüfen können; AG St. Ingbert, Urteil vom 15.09.2022 - 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22) -, juris, wobei allerdings darauf hingewiesen wird "Wird die Tuff-Datei mit der nötigen Software und dem dazugehörigen Token (auch public key, key oder Schlüssel genannt) geöffnet, ist ein grüner Haken sichtbar, mittels Token wird demnach die Integrität der Datei visualisiert.
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