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   AG Buxtehude, 31.05.2005 - 32 C 136/05   

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https://dejure.org/2005,29338
AG Buxtehude, 31.05.2005 - 32 C 136/05 (https://dejure.org/2005,29338)
AG Buxtehude, Entscheidung vom 31.05.2005 - 32 C 136/05 (https://dejure.org/2005,29338)
AG Buxtehude, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 32 C 136/05 (https://dejure.org/2005,29338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verbindliche Beratung in Visumsangelegenheiten als Gegenstand eines Kaufvertrages; Vorliegen eines Sachmangels; Qualifizierung einer Reisezeitschrift als verbindliche Informationsquelle; Anspruch aus Übernahme einer Beratungspflicht; Bestehen eines schutzwürdigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindliche Beratung in Visumsangelegenheiten als Gegenstand eines Kaufvertrages; Vorliegen eines Sachmangels; Qualifizierung einer Reisezeitschrift als verbindliche Informationsquelle; Anspruch aus Übernahme einer Beratungspflicht; Bestehen eines schutzwürdigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2005, 407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 20/77

    Haftung eines Börsendienstes

    Auszug aus AG Buxtehude, 31.05.2005 - 32 C 136/05
    Dieses ist von der Rechtssprechung z.B. für Bezieher von Börseninformationen in Form eines Abonnements angenommen worden (vergleiche BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 08.02.1978, abgedruckt in NJW 1978, Seite 997ff).

    So hat der BGH (NJW 1978 Seite 997ff) bereits einen stillschweigenden Ausschluss für Haftung aus leicht fahrlässigem Verhalten für Druckwerke dieser Art als weitgehend selbstverständlich angesehen.

  • BGH, 14.03.1973 - VIII ZR 137/71

    Druckwerk - Anleitung - Inhaltliche Richtigkeit - Zugesicherte Eigenschaft -

    Auszug aus AG Buxtehude, 31.05.2005 - 32 C 136/05
    Dieses ist z.B. für ein Anleitungsbuch, dessen wesentlicher Inhalt in einer Anleitung für die Beurkundung von Nottestamenten gewesen ist, von der Rechtssprechung bejaht worden (BGH Urteil vom 14.03.1973 - VIII ZR 137/71).
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