Rechtsprechung
AG Calw, 11.05.2012 - 10 C 306/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
WEG-Beschluss: Vollzugsaussetzung nur ausnahmsweise möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 08.08.2008 - 1 T 13169/08
Wohnungseigentumsverfahren: Einstweilige Verfügung zur Aussetzung der …
Auszug aus AG Calw, 11.05.2012 - 10 C 306/12
Die Vollziehung des Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann angesichts dieser Wertung des Gesetzgebers nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass im konkreten Einzelfall ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf (Landgericht München I, Beschluss vom 8.8.2008, Aktenzeichen 1 T 13169/08; Landgericht München I, Beschluss vom 17.7.2008, Aktenzeichen 36 C 9508/08).