Rechtsprechung
AG Castrop-Rauxel, 12.08.2014 - 260 Js 1663/14 |
Zitiervorschläge
AG Castrop-Rauxel, Entscheidung vom 12. August 2014 - 260 Js 1663/14 (https://dejure.org/2014,73529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,73529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Castrop-Rauxel, 12.08.2014 - 260 Js 1663/14
- LG Bochum, 10.11.2014 - 9 KLs 11/14
- BGH, 01.06.2015 - 4 StR 91/15
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 10.11.2014 - 9 KLs 11/14
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Der Angeklagte wird wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 101 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Castrop-Rauxels vom 12.08.2014 (260 Js 1663/14-5 Cs 427/14) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von.Das Amtsgericht Castrop-Rauxel verurteilte ihn am 12.08.2014 durch Strafbefehl im Verfahren 260 Js 1663/14 5 Cs 427/14 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am 01.07.2014 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20, 00 Euro.
Die Kammer hat hierbei auch die Strafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Castrop-Rauxels vom 12.08.2014 (260 Js 1663/14-5 Cs 427/14) mit in die Gesamtstrafenbildung einbezogen und diesbezüglich eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet (§ 55 Abs. 1 S. 1 StGB).