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   AG Castrop-Rauxel, 27.06.2013 - 4 C 4/13   

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https://dejure.org/2013,41160
AG Castrop-Rauxel, 27.06.2013 - 4 C 4/13 (https://dejure.org/2013,41160)
AG Castrop-Rauxel, Entscheidung vom 27.06.2013 - 4 C 4/13 (https://dejure.org/2013,41160)
AG Castrop-Rauxel, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 4 C 4/13 (https://dejure.org/2013,41160)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Unfallverursacherin direkt zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht und der Gerichtskostenzinsen verurteilt

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  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Unfallverursacherin direkt zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht und der Gerichtskostenzinsen verurteilt

 
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  • OLG Jena, 12.10.2007 - 5 U 119/07
    Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 27.06.2013 - 4 C 4/13
    Dies ist dann anzunehmen, wenn der Geschädigte nicht allein in der Lage ist, seinen Schaden zu beziffern (BGH, a.a.O.; OLG Jena MDR 2008, 211).
  • LG Saarbrücken, 21.02.2008 - 11 S 130/07
    Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 27.06.2013 - 4 C 4/13
    Zwar führt das LG Saarbrücken in seiner Entscheidung vom 21.02.2008, 11 S 130/07 - juris, aus, dass das Vertragsverhältnis zwischen Sachverständigen und Geschädigten auch Schutzwirkung zugunsten des Schädigers entfalte.
  • BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressforderung bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 27.06.2013 - 4 C 4/13
    Dabei kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigengutachtens für geboten erachten durfte (BGH, Urteil vom 11.01.2012, IV ZR 251/10 - juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 27.06.2013 - 4 C 4/13
    Der Geschädigte ist dabei nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH, NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144).
  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 27.06.2013 - 4 C 4/13
    Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles kann dabei die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (LG Dortmund, Urteil vom 05.08.2010, 4 S 11/10 - juris).
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