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   AG Celle, 12.12.2013 - 40a F 45023/13   

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AG Celle, 12.12.2013 - 40a F 45023/13 (https://dejure.org/2013,63005)
AG Celle, Entscheidung vom 12.12.2013 - 40a F 45023/13 (https://dejure.org/2013,63005)
AG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 40a F 45023/13 (https://dejure.org/2013,63005)
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  • OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
    Auszug aus AG Celle, 12.12.2013 - 40a F 45023/13
    Eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung setzt zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Person unmittelbar am Lebensmittelpunkt des Annehmenden voraus (OLG Celle, FamRZ 08, 1109, 1110; Beschluss vom 12.10.2011 - 17 UF 98/11 - und Beschluss vom 15.11.2011 - 17 W 7/11).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus AG Celle, 12.12.2013 - 40a F 45023/13
    Das Anerkennungsverfahren gibt keine Veranlassung, dass das zur Entscheidung über die Anerkennung berufene Gericht eine am ordre public orientierte eigene Adoptionsentscheidung an die Stellung der ordre public widrigen ausländischen Entscheidung setzt (OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1078; OLG Celle, a.a.O.).
  • OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Auszug aus AG Celle, 12.12.2013 - 40a F 45023/13
    Eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung setzt zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Person unmittelbar am Lebensmittelpunkt des Annehmenden voraus (OLG Celle, FamRZ 08, 1109, 1110; Beschluss vom 12.10.2011 - 17 UF 98/11 - und Beschluss vom 15.11.2011 - 17 W 7/11).
  • OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07

    Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus AG Celle, 12.12.2013 - 40a F 45023/13
    Eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung setzt zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Person unmittelbar am Lebensmittelpunkt des Annehmenden voraus (OLG Celle, FamRZ 08, 1109, 1110; Beschluss vom 12.10.2011 - 17 UF 98/11 - und Beschluss vom 15.11.2011 - 17 W 7/11).
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