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   AG Celle, 21.10.2013 - 40 F 40090/11 AD   

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AG Celle, 21.10.2013 - 40 F 40090/11 AD (https://dejure.org/2013,50975)
AG Celle, Entscheidung vom 21.10.2013 - 40 F 40090/11 AD (https://dejure.org/2013,50975)
AG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 40 F 40090/11 AD (https://dejure.org/2013,50975)
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  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus AG Celle, 21.10.2013 - 40 F 40090/11
    Maßgeblich ist allein, ob die anzuerkennende Entscheidung zur Zeit der Anerkennung mit den unverzichtbaren verfahrensrechtlichen und materiellen Bestimmungen des deutschen Rechts unvereinbar ist Das Anerkennungsverfahren gibt keine Veranlassung, dass das zur Entscheidung über die Anerkennung berufene Gericht eine dem ordre public orientierte eigene Adoptionsentscheidung an die Stelle der ordre public widrigen ausländischen Entscheidung setzt (OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1078; OLG Celle, a. a. O.).
  • OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Auszug aus AG Celle, 21.10.2013 - 40 F 40090/11
    Eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung setzt zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden voraus (OLG Celle, FamRZ 2008, 1109, 1110; Beschluss vom 12.10.2011 - 17 UF 98/11 - und Beschluss vom 15.11.2011 - 17 W 7/11 -).
  • EGMR, 28.06.2007 - 76240/01

    WAGNER ET J.M.W.L. c. LUXEMBOURG

    Auszug aus AG Celle, 21.10.2013 - 40 F 40090/11
    Hervorzuheben ist, dass die Fallkonstellation, die der Entscheidung des EuGHMR vom 28.06.2007 (FamRZ 2007, 1529 ff.) zugrunde lag, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist.
  • OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07

    Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus AG Celle, 21.10.2013 - 40 F 40090/11
    Eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung setzt zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden voraus (OLG Celle, FamRZ 2008, 1109, 1110; Beschluss vom 12.10.2011 - 17 UF 98/11 - und Beschluss vom 15.11.2011 - 17 W 7/11 -).
  • OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
    Auszug aus AG Celle, 21.10.2013 - 40 F 40090/11
    Eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung setzt zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden voraus (OLG Celle, FamRZ 2008, 1109, 1110; Beschluss vom 12.10.2011 - 17 UF 98/11 - und Beschluss vom 15.11.2011 - 17 W 7/11 -).
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