Rechtsprechung
AG Cham, 09.07.2010 - 1 C 680/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,81305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK-VN zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Cham, 09.07.2010 - 1 C 680/09
Grundsätzlich sind demnach auch überhöhte Gutachterkosten erstattungsfähig (…etwa BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03; v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06;… Palandt, 69. Aufl. 2010, § 249 BGB Rn. 58 mwN;… § 315 BGB Rn. 10).Eine ex-post-Betrachtung verbietet sich, da Gutachterkosten zulässigerweise an der Schadenshöhe bemessen werden, die durch das Gutachten erst festgestellt werden sollen wie etwa die Höhe des merkantilen Minderwertes, der Reparaturkosten oder der Reparaturwürdigkeit (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23.01.2007 -VI ZR 67/06).
Insbesondere ist ein Geschädigter, anders als bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, nicht zur Markterkundung verpflichtet (BGH, Urt. v. 23.012007 - VI ZR 67/06).
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Cham, 09.07.2010 - 1 C 680/09
Grundsätzlich sind demnach auch überhöhte Gutachterkosten erstattungsfähig (etwa BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03; v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06;… Palandt, 69. Aufl. 2010, § 249 BGB Rn. 58 mwN;… § 315 BGB Rn. 10).