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   AG Cham, 13.10.2010 - 9 C 362/10   

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https://dejure.org/2010,83824
AG Cham, 13.10.2010 - 9 C 362/10 (https://dejure.org/2010,83824)
AG Cham, Entscheidung vom 13.10.2010 - 9 C 362/10 (https://dejure.org/2010,83824)
AG Cham, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 9 C 362/10 (https://dejure.org/2010,83824)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Cham, 13.10.2010 - 9 C 362/10
    Grundsätzlich sind demnach auch überhöhte Gutachterkosten erstattungsfähig ( etwa: BGH Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03 - BGH Urt. v. 23.1.2007 - VI ZR 67/06 - Palandt, 69 Aufl. 2010, § 249 BGB Rdnr. 58 m.w.N.: Palandt § 315 BGB Rdnr. 10).

    Eine ex-post-Betrachtung verbietet sich, da Gutachterkosten zulässigerweise an der Schadenshöhe bemessen werden, die durch das Gutachten erst festgestellt werden sollen wie etwa die Höhe des merkantilen Minderwertes, der Reparaturkosten oder der Reparaturwürdigkeit (vgl. etwa: BGH Urt. v. 23.1.2007 - VI ZR 67/06 -).

    Insbesondere ist ein Geschädigter, anders als bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges, nicht zur Markterkundung verpflichtet (BGH Urt. v. 23.1.2007 - VI ZR 67/06 -), wenn sich für ihn keinerlei Anhaltspunkte für eine überhöhte oder willkürliche Abrechnung ergeben.

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Cham, 13.10.2010 - 9 C 362/10
    Grundsätzlich sind demnach auch überhöhte Gutachterkosten erstattungsfähig ( etwa: BGH Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03 - BGH Urt. v. 23.1.2007 - VI ZR 67/06 - Palandt, 69 Aufl. 2010, § 249 BGB Rdnr. 58 m.w.N.: Palandt § 315 BGB Rdnr. 10).
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