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AG Cham, 15.04.2014 - 1 C 248/14 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
DA-Versicherung mit bedenklicher Begründung zur Zahlung restlichen Schadensersatzes verurteilt
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
DA-Versicherung mit bedenklicher Begründung zur Zahlung restlichen Schadensersatzes verurteilt
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- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Cham, 15.04.2014 - 1 C 248/14
Zwar hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Urteil vom 11.02.2014, Az.: VI ZR 225/13, entschieden, dass selbst aus der Überschreitung der Höchstsätze der Honorarumfrage durch den Sachverständigen nicht auf eine für den Geschädigten deutlich erkennbare Überschreitung des zur Schadensbehebung erforderlichen Aufwandes geschlossen werden könne, da es auf die individuellen Erkenntnismöglichkeiten und den Wissensstand des Geschädigten ankomme. - LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender …
Auszug aus AG Cham, 15.04.2014 - 1 C 248/14
Das Gericht hat deshalb die angemessenen Sachverständigenkosten letztlich gemäß § 287 ZPO zu schätzen, wobei hierzu die Honorarbefragung des BVSK 2012/2013, dort HB III (95 % der Mitglieder des BVSK berechnen ihr Honorar unter diesem Wert), als taugliche Schätzgründlage herangezogen werden kann (LG Nürnberg, Urt v. 29.02.2012, Az.: 8 S 2791/11).