Rechtsprechung
AG Coburg, 09.09.2021 - 12 C 1956/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Coburg, 09.09.2021 - 12 C 1956/21
- AG Coburg, 16.02.2022 - 12 C 1956/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus AG Coburg, 09.09.2021 - 12 C 1956/21
Es liegt keine Abweichung von der obergerichtlichen Rechtsprechung vor (so BGH, NJW 2004, 1868 ff.). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Coburg, 09.09.2021 - 12 C 1956/21
0 1956/21 - Seite 3 - Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der überwiegenden Rechtsmeinung sind das grundsätzlich die in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparatur- | kosten, unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (vgl. BGH NJW 2003, 2086).