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   AG Coburg, 09.09.2021 - 12 C 1956/21   

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https://dejure.org/2021,39624
AG Coburg, 09.09.2021 - 12 C 1956/21 (https://dejure.org/2021,39624)
AG Coburg, Entscheidung vom 09.09.2021 - 12 C 1956/21 (https://dejure.org/2021,39624)
AG Coburg, Entscheidung vom 09. September 2021 - 12 C 1956/21 (https://dejure.org/2021,39624)
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  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Coburg, 09.09.2021 - 12 C 1956/21
    Es liegt keine Abweichung von der obergerichtlichen Rechtsprechung vor (so BGH, NJW 2004, 1868 ff.).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Coburg, 09.09.2021 - 12 C 1956/21
    0 1956/21 - Seite 3 - Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der überwiegenden Rechtsmeinung sind das grundsätzlich die in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparatur- | kosten, unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (vgl. BGH NJW 2003, 2086).
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