Rechtsprechung
   AG Coburg, 14.08.2017 - 11 C 776/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63061
AG Coburg, 14.08.2017 - 11 C 776/17 (https://dejure.org/2017,63061)
AG Coburg, Entscheidung vom 14.08.2017 - 11 C 776/17 (https://dejure.org/2017,63061)
AG Coburg, Entscheidung vom 14. August 2017 - 11 C 776/17 (https://dejure.org/2017,63061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,63061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • IWW

    Unfallregulierung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13

    Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus AG Coburg, 14.08.2017 - 11 C 776/17
    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9. 2012 - 44 C 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13).

    "00 terschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

    Von daher war auch kein Beweis über die Verbringung zu erheben, da das Werkstattrisiko eben auch Arbeiten umfassen würde, die nicht ausgeführt wurden (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Coburg, 14.08.2017 - 11 C 776/17
    "00 terschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

    Damit sind insbesondere auch die Verbringungskosten zu erstatten, auch wenn die Beklagte die Verbringung als solche bestreitet (OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

    Von daher war auch kein Beweis über die Verbringung zu erheben, da das Werkstattrisiko eben auch Arbeiten umfassen würde, die nicht ausgeführt wurden (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

  • AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

    Auszug aus AG Coburg, 14.08.2017 - 11 C 776/17
    Dabei darf ein Geschädigter nach der oben angesprochenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benötigten Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß - wie hier - einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren (BGH, NJW, 302, 304; AG Düsseldorf, 21.11.2014- 37 C 11789/11).
  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Coburg, 14.08.2017 - 11 C 776/17
    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9. 2012 - 44 C 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht