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   AG Coburg, 16.02.2016 - 12 C 1572/15   

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https://dejure.org/2016,24946
AG Coburg, 16.02.2016 - 12 C 1572/15 (https://dejure.org/2016,24946)
AG Coburg, Entscheidung vom 16.02.2016 - 12 C 1572/15 (https://dejure.org/2016,24946)
AG Coburg, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 12 C 1572/15 (https://dejure.org/2016,24946)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Coburg verurteilt nur zu einem geringen Teil die HUK-COBURG Allg. Vers. AG mit fehlerhafter Begründung (AG Coburg Urt. v. 16.2.2016 - 12 C 1572/15 -).

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Coburg verurteilt nur zu einem geringen Teil die HUK-COBURG Allg. Vers. AG mit fehlerhafter Begründung (AG Coburg Urt. v. 16.2.2016 - 12 C 1572/15 -).

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Coburg, 17.04.2015 - 32 S 89/14
    Auszug aus AG Coburg, 16.02.2016 - 12 C 1572/15
    Das Gutachten besteht lediglich aus 9 Seiten (so auch LG Coburg, AZ: 32 S 89/14).

    Das Landgericht Coburg hat zum AZ: 32 S 89/14 entschieden, dass Schreibkosten nur für diejenigen Seiten eines Schadensgutachtens verlangt werden können, für die auch ein tatsächlicher Schreibaufwand angefallen ist.

    Denn die Schreibkosten sollen ihrer Höhe nach ersichtlich nicht den Ersatz reiner Druckkosten darstellen, sondern den mit der Erstellung eines Gutachtens tatsächlich verbundenen Schreibaufwand abbilden (so LG Coburg, AZ: 32 S 89/14).

    Daher ist der Rechnungsbetrag entsprechend zu kürzen (so LG Coburg, AZ: 32 S 89/14).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Coburg, 16.02.2016 - 12 C 1572/15
    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (so BGH, 6. Zivilsenat, 11.02.2014, VI ZR 225/13).

    Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast zur Schadenshöhe regelmäßig durch Vorlage einer Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Sachverständigen (so BGH, 6. Zivilsenat, 11.02.2014, VI ZR 225/13).

    Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (so BGH, 6. Zivilsenat, 11.02.2014, VI ZR 225/13).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Coburg, 16.02.2016 - 12 C 1572/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte deshalb vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung nur den Ersatz derjenigen Sachverständigenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGH VersR 2005, 380; BGH NJW 2007, 1452).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes

    Auszug aus AG Coburg, 16.02.2016 - 12 C 1572/15
    Die Kosten der Schadensfeststellung sind Teil des zu ersetzenden Schadens (Palandt, BGB-Kommentar, § 249 Rn. 58; BGH NJW-RR 1989, 956).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Coburg, 16.02.2016 - 12 C 1572/15
    Liegen die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, so sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vgl. BGH, NJW 2014, 3151 ff.).
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