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AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16 |
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- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16
Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (so BGH, 6. Zivilsenat, 11.02.2014, VI ZR 225/13).Der Geschädigte genügt seiner Dailegungslast zur Schadenshöhe regelmäßig durch Vorlage einerRechnung des von ihm zur Schadensbeseiti gung in Anspruch genommenen Sachverständigen (so BGH, 6. Zivilsenat, 11.02.2014, VI ZR 225/13).
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von Ihm ausgevzählte Sach verständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die In der Branche üblichen Preise deut lich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (so BGH, 6. Zivilsenat, 11 02.2014, VI ZR 225/13).
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16
Eine hdizwirkung der Rechnung entfällt nur dann, wenn die Rechnung von dem Geschädigten nicht bezahlt wurde (so auch BGH, 26.04.2016, AZ: VI ZR 50/15). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16
oder Tabellen Verwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008, Aktenzeichen VI ZR 164/07).
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte deshalb vonri Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung nur den Ersatz derjenigen Sachverständigenkc sten verlan gen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch In der Lage des Gesctädlgten für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGH VersR 2005, 380; BGH NJW 2007, 1452). - AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl. …
Auszug aus AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16
Dabei darf ein Geschädigter nach der obe n angespro chenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingehoiten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benö tigten Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß - wie hier - einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren (BGH, NJW, 302, 334; AG Düs seldorf, 21.11.2014- 37 C 11789/11). - OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes …
Auszug aus AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16
Die Kosten der Schadensfeststellung sind damit Teil des zu ersetzenden Schadens (…Palandt, BGB-Kommentar, § 249 Rn. 58; BGH NJW-RR 1989, 956). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16
Liegen die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, so sind sie, nicht ge eignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vgl. BGH, NJW 2014, 3151 ff.). - AG München, 11.06.2015 - 332 C 9334/15
Ersatzfähige Sachverständigen- und Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16
Hierbei ist, da der Geschädigte selbst klagt, eine Gesamtbetrsichtung der Rechnung vorzunehmen (AG München, Endurteil vom 11.06.2015 - 332 C 9334/15). - LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit …
Auszug aus AG Coburg, 23.02.2017 - 12 C 1917/16
Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9.2012-44 o[ 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13).